Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung
Leitungswasserschäden zählen zu den häufigsten Ursachen für Gebäudeschäden und beeinflussen Leistung, Obliegenheiten und Tarifumfang
Definition Leitungswasserschaden: Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus versicherten Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Anlagen austritt.
Leitungswasserschäden sind in der Wohngebäudeversicherung besonders relevant, da sie häufig hohe Kosten für Trocknung, Reparatur und Wiederherstellung verursachen. Entscheidend ist, ob das Wasser aus versicherten Leitungen oder angeschlossenen Einrichtungen austritt und die Schadenursache gemäß den Versicherungsbedingungen als versichert gilt.
Nicht jeder Wasserschaden zählt automatisch als Leitungswasserschaden. Häufige Abgrenzungen betreffen Grundwasser, Starkregen/Überschwemmung, Rückstau oder schleichende Feuchtigkeit durch mangelnde Wartung. Auch Schäden, die durch dauerhaft undichtes Silikon, Kondenswasser oder unzureichende Abdichtungen entstehen, fallen je nach Vertragslage oft nicht unter den klassischen Leitungswasserschutz.
Wichtig ist außerdem die Schadenminderungspflicht: Nach einem festgestellten Wasseraustritt muss der Versicherungsnehmer den Schaden so klein wie möglich halten, zum Beispiel durch Absperren des Wassers und Vermeiden weiterer Durchfeuchtung. Bei verspäteter Meldung oder fehlender Mitwirkung kann der Versicherer die Leistung je nach Fall reduzieren.
Beispiele für Leitungswasserschäden:
- Rohrbruch einer Kaltwasserleitung in der Wand mit Durchfeuchtung von Putz und Bodenaufbau
- Undichte Heizungsleitung mit Wasseraustritt im Estrich und notwendiger Trocknung
- Frostbedingter Leitungsbruch in einem unbeheizten Nebenraum





