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Carport und Carportschäden in der Wohngebäudeversicherung

Carports sind fest mit dem Grundstück verbundene Bauwerke und zählen deshalb oft zum versicherten Gebäudezubehör. Schäden durch Sturm,Hagel,Feuer

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Carport und Carportschäden in der Wohngebäudeversicherung

Ein Carport zählt in der Wohngebäudeversicherung zu den gebäudeähnlichen Nebenanlagen und kann damit in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Kommt es zu Carportschäden durch Sturm, Hagel oder Brand, stellt sich für Eigentümer die entscheidende Frage: In welchem Umfang übernimmt die Versicherung die Kosten und welche Besonderheiten sind dabei zu beachten?

Mitversicherung Carport
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Carportschäden in der Wohngebäudeversicherung: Absicherung und Voraussetzungen

Grundsatz: Ein Carport gilt als mit dem Grundstück fest verbundenes Bauwerk und ist in der Wohngebäudeversicherung häufig als gebäudeähnliche Nebenanlage mitversichert – vorausgesetzt, er ist im Vertrag ausdrücklich aufgeführt.

Mitversicherung – wann besteht Schutz?

  • Carport ist fest verankert und steht auf dem versicherten Grundstück.
  • In der Police als Nebenanlage/Gebäudezubehör erfasst (Bauart, Maße, Material hinterlegt).
  • Kein gewerblicher Sondergebrauch; Nutzung im Rahmen des privaten Wohnens.

Typisch versicherte Gefahren

  • Sturm & Hagel (z. B. ab wetteramtlich bestätigter Windstärke, je nach Bedingungen).
  • Brand & Blitzschlag (inkl. Überspannungsschäden, wenn vereinbart).
  • Weitere Gefahren gemäß Tarif (z. B. ggf. Vandalismus/Glasbruch – abhängig von der Police).

Wichtige Grenzen / häufige Ausschlüsse

  • Verschleiß, Korrosion, allmähliche Alterung oder fehlende Wartung.
  • Konstruktions- bzw. Montagemängel oder unzureichende Verankerung.
  • Schäden an beweglichen Sachen im Carport (Fahrräder, Werkzeuge) → meist Hausratversicherung.
  • Umbauten ohne Meldung an den Versicherer können den Schutz gefährden.

Summe & Unterversicherung

  • Steigende Material- und Montagepreise einpreisen; Versicherungssumme regelmäßig prüfen.
  • Bei Neu- oder Anbau: Wert und Bauart nachmelden, damit keine Deckungslücke entsteht.

Praxis-Tipp: Schadenmeldung

  • Sofort dokumentieren: Fotos/Videos, Schadendatum, Wetterlage (Sturm/Hagel) festhalten.
  • Belege sammeln: Rechnungen/Angebote, Bauunterlagen, Materialnachweise.
  • Sicherungspflichten beachten: Gefahrenquelle beseitigen, provisorisch sichern – keine Eigenreparaturen ohne Freigabe.

Merke: Ist der Carport korrekt als Nebenanlage erfasst und die Summe realistisch gewählt, besteht in der Regel voller Schutz gegen die maßgeblichen Gefahren.

Welche Schäden sind am Carport abgedeckt?

Für fest mit dem Grundstück verbundene Carports besteht in der Wohngebäudeversicherung in der Regel Schutz gegen die typischen Gebäuderisiken. Der genaue Umfang richtet sich nach deinem Tarif und den vereinbarten Bausteinen.

In der Regel mitversichert

  • Sturm (tarifabhängig z. B. ab wetteramtlich bestätigter Windstärke) und Hagel – z. B. Schäden an Dachplatten und Verkleidungen.
  • Brand, Blitzschlag, Explosion – inklusive Überspannung, wenn vereinbart.
  • Anprall oder Absturz von Fahrzeugen bzw. Luftfahrzeugen (klassisches Gebäuderisiko).
  • Rauch, Ruß, Implosion – je nach Tarifbaustein.

Nicht bzw. nur optional versichert

  • Schneelast/Schneedruck – teils ausgeschlossen oder nur über Zusatzbaustein gedeckt.
  • Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch – nur mit Elementarschadenversicherung.
  • Vandalismus/Diebstahl am Carport – abhängig vom Tarif, oft ausgeschlossen.
  • Verschleiß, Korrosion, mangelnde Wartung sowie Konstruktions-/Montagemängel.
  • Beschädigung von beweglichen Sachen im Carport (Fahrräder, Geräte) → i. d. R. Hausrat.

Worauf du achten solltest

  • Carport in der Police als Nebenanlage/Gebäudezubehör erfassen (Bauart, Maße, Material).
  • Dachplatten (z. B. PVC/Polycarbonat) als Bauteil dokumentieren – Fotos/Rechnungen ablegen.
  • Versicherungssumme regelmäßig prüfen; Inflationsschutz aktiv halten.
  • Bei Neu- oder Anbau: Änderungen dem Versicherer zeitnah melden, um Deckungslücken zu vermeiden.

Sturmschäden am Carport – ab wann zahlt die Versicherung?

Sturmschäden gehören zu den häufigsten Ursachen für Schäden an Carports. Damit die Wohngebäudeversicherung greift, muss der Sturm bestimmte Voraussetzungen erfüllen – und der Schaden muss nachweislich durch diesen verursacht worden sein.

Ab wann gilt ein Sturm als versichert?

  • Als Sturm gilt eine Windstärke ab Windstärke 8 (mind. 62 km/h), bestätigt durch den Deutschen Wetterdienst.
  • Versichert sind Schäden durch direkten Winddruck oder durch herabfallende Teile infolge des Sturms.
  • Der Versicherer kann einen Nachweis des Wetteramts verlangen (besonders bei Einzelfällen).

Typische Sturmschäden am Carport

  • Abgedeckte oder zerstörte Dachplatten.
  • Beschädigte Stützpfosten oder Verankerungen.
  • Herabgefallene Äste oder Gegenstände, die den Carport treffen.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

  • Wenn der Carport nicht fest verankert war oder bauliche Mängel bestanden.
  • Bei Vorschäden oder fehlender Wartung (z. B. lockere Schrauben, alte Dachplatten).
  • Wenn die Windstärke unter Stufe 8 lag – dann gilt es nicht als Sturmereignis.

Tipp: Lass nach einem Unwetter Schäden immer schnell dokumentieren (Fotos, Rechnungen, Wetterberichte) und melde den Schaden innerhalb der angegebenen Frist deiner Versicherung.

Hagelschäden & Dachplatten – was ist versichert?

Hagel zählt zu den klassischen Elementargefahren, die in der Wohngebäudeversicherung in der Regel mitversichert sind. Besonders Carports mit Kunststoff- oder Leichtdächern sind anfällig für Hagelschäden, da die Dachplatten schnell brechen oder einreißen können. Ob die Versicherung zahlt, hängt von der Art des Materials und dem gewählten Tarif ab.

Typische versicherte Hagelschäden

  • Beschädigungen an Dachplatten aus Kunststoff oder Glas durch Hagelkörner.
  • Einschläge oder Risse in Polycarbonat- oder Acrylplatten.
  • Zerstörung von Aluminium- oder Stahlblechdächern bei starkem Hagel.
  • Folgeschäden durch eindringendes Wasser infolge zerstörter Dachflächen.

Nicht versicherte oder eingeschränkt gedeckte Schäden

  • Altersbedingte Sprödigkeit oder Materialermüdung (z. B. bei alten Kunststoffplatten).
  • Fehlende oder mangelhafte Wartung und Befestigung der Dachkonstruktion.
  • Undichte Übergänge zwischen Dach und Trägerkonstruktion, wenn kein direkter Hagelschaden vorliegt.
  • Schäden an beweglichen Sachen unter dem Carport (z. B. Fahrzeuge, Fahrräder) – diese fallen unter die Kaskoversicherung bzw. Hausratversicherung.

Empfehlung für Eigentümer

  • Nutze hagelresistente Dachmaterialien (z. B. Polycarbonat HR, Trapezblech).
  • Überprüfe regelmäßig die Befestigungen und Dichtungen am Dach.
  • Führe nach jedem Hagelereignis eine Sichtkontrolle durch und melde Schäden zeitnah der Versicherung.
  • Bei häufigen Unwettern kann ein erweiterter Naturgefahrenschutz sinnvoll sein.

Schneelast / Schneedruck – Besonderheiten beim Carport

In Regionen mit starkem Schneefall können Carports erheblich durch Schneelast oder Schneedruck gefährdet sein. Nicht jede Wohngebäudeversicherung deckt diese Schäden automatisch ab – häufig ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung erforderlich. Besonders leichte Konstruktionen aus Holz oder Aluminium sind anfälliger als massive Bauweisen.

Was versteht man unter Schneelast bzw. Schneedruck?

  • Schneelast ist das Gewicht des auf dem Dach liegenden Schnees, das auf die Tragkonstruktion drückt.
  • Schneedruck entsteht, wenn nasser, schwerer Schnee oder Eisdruck seitlich gegen die Konstruktion wirkt.
  • Beide können zu Dachverformungen, Rissen oder Einstürzen führen.

Wann zahlt die Versicherung?

  • Wenn der Tarif Elementarschäden ausdrücklich einschließt.
  • Wenn der Carport als gebäudeähnliche Nebenanlage im Vertrag aufgeführt ist.
  • Wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden durch außergewöhnliche Schneemengen verursacht wurde (z. B. durch Wetterdienstbestätigung).

Wann zahlt die Versicherung nicht?

  • Bei unzureichender Statik oder Bauweise, die nicht den Vorschriften entspricht.
  • Wenn der Schnee nicht rechtzeitig entfernt wurde, obwohl eine Gefahr erkennbar war.
  • Bei Vorschäden oder Materialermüdung.

Prävention: So schützt du deinen Carport

  • Schnee regelmäßig vom Dach entfernen, besonders bei flachen Dächern.
  • Eine tragfähige Dachkonstruktion wählen, die den örtlichen Schneelastzonen entspricht.
  • Nach starken Schneefällen Dach und Befestigungen auf Schäden prüfen.
  • Bei Neubauten regionale Schneelastnormen (DIN EN 1991-1-3) beachten.

Besonderheiten und Pflichten für Eigentümer

Als Eigentümer eines Carports hast du bestimmte Pflichten, um den Versicherungsschutz zu erhalten und Schadenfälle zu vermeiden. Diese Pflichten ergeben sich sowohl aus den Versicherungsbedingungen als auch aus den allgemeinen Instandhaltungsanforderungen an Bauwerke. Wer sie beachtet, vermeidet unnötige Konflikte mit dem Versicherer und sorgt langfristig für Sicherheit und Werterhalt.

Meldepflicht bei baulichen Änderungen

  • Wenn ein Carport neu errichtet oder verändert wird, muss dies dem Versicherer gemeldet werden.
  • Wesentliche Änderungen (z. B. Anbau, neue Dachkonstruktion, Materialwechsel) können den Versicherungsschutz beeinflussen.
  • Unterlassene Meldungen können im Schadenfall zur Leistungskürzung führen.

Pflichten zur Wartung und Instandhaltung

  • Regelmäßige Kontrolle der Dachplatten, Schraubverbindungen und Stützpfosten.
  • Entfernung von Laub, Schnee und Verschmutzungen, um Materialschäden vorzubeugen.
  • Korrosionsschutz bei Metallkonstruktionen regelmäßig prüfen und bei Bedarf erneuern.

Schadenvermeidungspflichten (Obliegenheiten)

  • Bei drohendem Unwetter bewegliche Gegenstände sichern, die den Carport beschädigen könnten.
  • Nach Sturm oder Hagel Schäden sofort dokumentieren und unverzüglich melden.
  • Keine eigenmächtigen Reparaturen ohne Rücksprache mit dem Versicherer durchführen.

Empfehlung für Eigentümer

  • Bewahre Rechnungen, Bauunterlagen und Fotos deines Carports auf.
  • Überprüfe regelmäßig, ob dein Carport in der Versicherungspolice korrekt erfasst ist.
  • Bei Modernisierungen oder Anbauten immer den Versicherer informieren.
  • Eine regelmäßige Sichtkontrolle hilft, kleine Schäden frühzeitig zu erkennen und Folgeschäden zu vermeiden.

Tipps zur Vermeidung von Deckungslücken

Viele Deckungslücken entstehen nicht durch den Carport selbst, sondern durch fehlende Angaben im Versicherungsvertrag oder unvollständige Informationen. Mit ein paar einfachen Maßnahmen lässt sich sicherstellen, dass dein Carport im Schadenfall vollständig und problemlos versichert ist.

1. Carport korrekt in der Police erfassen

  • Carport als Nebenanlage/Gebäudezubehör eintragen.
  • Bauart, Maße und Material vollständig angeben.
  • Bei nachträglichem Bau: Versicherer rechtzeitig informieren.

2. Dokumentation bereithalten

  • Rechnungen, Fotos und Bauunterlagen aufbewahren.
  • Nach Reparaturen oder Umbauten neue Belege sichern.
  • Bei Sturmschäden: sofortige Fotodokumentation.

3. Regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme

  • Sicherstellen, dass der Carport im aktuellen Neuwert berücksichtigt ist.
  • Inflationsschutz prüfen – falls vorhanden aktiv halten.
  • Bei steigenden Materialkosten Summe anpassen.

4. Wartung und Instandhaltung nicht vernachlässigen

  • Dachplatten, Verbindungen und Stützen regelmäßig prüfen.
  • Schnee, Laub und Verschmutzungen entfernen.
  • Rost oder morsche Teile sofort instand setzen.

Wer diese Punkte beachtet, minimiert das Risiko von Streitfällen mit der Versicherung und sorgt dafür, dass der Carport im Ernstfall vollständig geschützt ist.

Fazit – Carport richtig angeben und lückenlos versichert sein

Ein Carport ist mehr als nur ein praktischer Unterstand – er ist ein Bestandteil deines Grundstücks und sollte versicherungstechnisch ebenso sorgfältig betrachtet werden wie das Wohngebäude selbst. Damit die Wohngebäudeversicherung im Schadenfall zuverlässig leistet, ist eine korrekte Erfassung in der Police entscheidend.

Wer Bauart, Maße, Material und bauliche Veränderungen transparent angibt, vermeidet nicht nur unangenehme Überraschungen bei Sturm-, Hagel- oder Schneeschäden, sondern verhindert auch mögliche Diskussionen über Unterversicherung oder fehlende Angaben.

Mit regelmäßiger Wartung, dokumentierten Bauunterlagen und einem passenden Versicherungsschutz bleibt dein Carport langfristig sicher – und du im Ernstfall umfassend abgesichert.

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Was versteht man unter Schneedruck?

Schneedruck entsteht, wenn sich große Schneemengen oder Eis auf einem Dach ansammeln und mit ihrem Gewicht die Bausubstanz belasten. Besonders betroffen sind flache Dächer, Anbauten oder ältere Gebäude. Kommt es durch übermäßige Schneelast zum Gebäudeeinsturz, können enorme Schäden entstehen. Die normale Wohngebäudeversicherung deckt zwar Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, jedoch nicht automatisch Schäden durch Schneedruck. Erst mit einer ergänzenden Elementarversicherung sind solche Naturgefahren abgesichert. Diese übernimmt im Schadenfall die Kosten für Reparatur, Wiederaufbau sowie zusätzliche Aufwendungen wie Aufräumung oder Ersatzunterkünfte. Ohne diesen Schutz tragen Eigentümer die finanziellen Folgen eines Einsturzes selbst – ein erhebliches Risiko, besonders in schneereichen Regionen.

Eine Absicherung gegen Schneedruck ist unverzichtbar, da schon wenige Tage mit starkem Schneefall enorme Schäden verursachen können. Besonders betroffen sind Regionen mit hoher Schneelast wie die Alpen, Mittelgebirge oder schneereiche Flachlandgebiete. In Deutschland werden hierfür Schneelastzonen unterschieden: von Zone 1 mit geringem Risiko im Tiefland bis Zone 3 und Sonderzonen in Gebirgslagen mit extrem hohen Schneelasten. Kommt es durch die Last des Schnees zum Einsturz eines Daches, liegen die Sanierungskosten oft im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Die normale Wohngebäudeversicherung deckt solche Schäden nicht ab. Erst mit der Elementarversicherung sind Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen geschützt und erhalten Ersatz für Reparatur, Wiederaufbau sowie Aufräumkosten.

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Brandschutt in der Wohngebäudepolice – gefährliche Stoffe

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Brandschutt in der Wohngebäudeversicherung – gefährliche Stoffe und Entsorgung

Ein Wohnungs- oder Hausbrand ist für Betroffene ein einschneidendes Erlebnis. Neben den direkten Schäden am Gebäude und Inventar bleibt nach dem Löschen oft eine große Menge Brandschutt zurück. Dieser Schutt ist nicht nur ein optisches Problem, sondern kann auch gefährliche Stoffe (Asbest, Dioxine, Schwermetalle und andere auch krebserregende Stoffe) enthalten, die eine besondere Behandlung erfordern. Für Eigentümer ist es daher wichtig zu wissen, wie die Wohngebäudeversicherung mit den Kosten für fachgerechte Entsorgung und Dekontamination umgeht und welche Risiken im Brandschutt lauern. Als Brandschutt bezeichnet man alle Rückstände und Materialien, die nach einem Brand im Gebäude verbleiben. Dazu gehören verkohlte Möbel, zerstörte Bauteile, Asche, Rußablagerungen und Schuttreste.

Wohngebäudeversicherung und Brandschuttentsorgung. Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Aufräumung und Entsorgung nach einem Brand. Dazu zählt auch der Abtransport und die fachgerechte Beseitigung von Brandschutt, der gefährliche Stoffe enthalten kann. Wichtig ist, dass die Entsorgung nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt – die Kosten können erheblich sein, da Sondermüll-Transporte und Deponiegebühren deutlich über denen normaler Abfälle liegen. Versicherte sollten genau prüfen, ob in ihrem Vertrag Aufräumungs- und Entsorgungskosten mitversichert sind und in welcher Höhe. Viele Tarife bieten hierfür bestimmte Sublimits oder prozentuale Begrenzungen. Ein moderner Wohngebäudevertrag sollte unbegrenzte oder sehr großzügige Deckungen für Entsorgungskosten enthalten.

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Abbruchgebäude: Leerstehende zum Abriss vorgesehene Häuser

Abbruchgebäude: Definition, Merkmale, Versicherung - Gebäude ohne Nutzung, zum Abriss bestimmt, und ihre Relevanz für die Wohngebäudepolice

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Abbruchgebäude

In der Wohngebäudeversicherung ist der Status als Abbruchgebäude von besonderer Relevanz, da für solche Gebäude in der Regel kein Versicherungsschutz mehr besteht oder der Versicherungsschutz erheblich eingeschränkt wird. Das liegt daran, dass das Risiko eines Schadeneintritts bei ungenutzten und leerstehende zum Abriss vorgesehenen Häuser oft höher ist, während der wirtschaftliche Wert aus Sicht des Versicherers sinkt.

Typische Merkmale eines Abbruchgebäudes: Die Nutzung wurde endgültig aufgegeben, der Abriss ist konkret geplant oder bereits behördlich genehmigt, das Gebäude ist meist nicht mehr unterhalten oder gegen Witterungs- und sonstige Einflüsse geschützt, es findet keine Wohn- oder gewerbliche Nutzung mehr statt.

Auswirkungen auf die Wohngebäudeversicherung: Wird ein Gebäude als Abbruchgebäude eingestuft, endet der Versicherungsschutz häufig automatisch oder der Vertrag wird angepasst. Schäden, die nach Aufgabe der Nutzung entstehen, sind in vielen Fällen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eigentümer sind verpflichtet, dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen, dass das Gebäude abgerissen werden soll oder nicht mehr genutzt wird (Obliegenheit). Andernfalls riskieren sie den Verlust des Versicherungsschutzes. Oft bleibt nur noch eine eingeschränkte Deckung bestehen, zum Beispiel für bestimmte Haftpflichtrisiken oder Brandschäden während der Standzeit bis zum Abriss. Wird der Abriss verschoben oder verzögert, sollte der Versicherer unbedingt informiert werden, um den Versicherungsschutz vertraglich klar zu regeln.

FAQ Wohngebäudepolice
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Fahrzeuganprall: Schadensereignis Wohngebäudeversicherung

Fahrzeuganprall als Schadensereignis: So greift die Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch Autos, Lkw oder Anhänger am Haus oder Grundstück.

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Ein Auto kommt von der Straße ab und fährt gegen Ihr Haus, die Garage oder den Gartenzaun – solche Schäden durch Fahrzeuganprall sind in der Wohngebäudeversicherung häufig mitversichert. Abgedeckt sind Schäden durch den Anprall oder Absturz von Kraftfahrzeugen, Anhängern oder Schienenfahrzeugen. Zwar haftet grundsätzlich die Haftpflicht des Verursachers, doch bei Fahrerflucht, unklarer Schuld oder langwieriger Regulierung springt Ihre Wohngebäudeversicherung schnell und zuverlässig ein. Sie übernimmt auch Folgeschäden und tritt bei Bedarf in Vorleistung. So sind Sie rundum geschützt – auch bei unerwarteten Unfällen. Für die Geltendmachung ist in der Regel ein Nachweis über den Unfallhergang erforderlich, z. B. ein Polizeiprotokoll

Fahrzeuganprall am Wohngebäude – mit teuren Folgen: Ein Fahrzeuganprall kann schnell hohe Kosten verursachen. Neben offensichtlichen Schäden wie zerstörten Mauern, Fassaden oder Zäunen entstehen oft teure Folgekosten: etwa für Statiker, Notreparaturen, Absicherung der Schadenstelle oder Trocknung bei Leitungswasserschäden durch gerissene Rohre. Auch Heizungsanlagen, Garagentore oder elektrische Leitungen können betroffen sein. Solche Schäden summieren sich leicht auf mehrere tausend Euro – je nach Gebäudeart sogar mehr. Ohne passenden Versicherungsschutz kann das Schadensereignis schnell zur finanziellen Belastung werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Fahrzeuganprall in Ihrer Wohngebäudeversicherung mitversichert ist.

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FAQ zum Versicherungsmakler

  • ▶ Was ist ein Versicherungsmakler?
  • ▶ Wie können Sie mit uns zusammen arbeiten?
  • ▶ Mit welchen Kosten müssen Sie bei uns rechnen?
  • ▶ Zu welchen Versicherungsthemen können Sie uns ansprechen?

Unterschiede im der Struktur der Versicherungsvermittler

Ein Versicherungsmakler ist eine Person oder eine Firma, die als Vermittler zwischen diversen Versicherungsunternehmen und Kunden fungiert.

  1. Allgemeines
  2. Ausschließlichkeitsvermittler
  3. Mehrfachagent
  4. Versicherungsmakler
  5. Versicherungsberater
  6. Berater bei Finanzvertrieben
  7. Tippgeber

Im Gegensatz zu einem Versicherungsvertreter - Ausschließlichkeitsvertreter (Vermittler einer Gesellschaft) oder einem Versicherungsvermittler, der als Mehrfachagent (Mehrfachvertreter) auftritt, welche dann mit mehreren Versicherern Verträge haben, was gerne bei Finanzvertrieben gemacht wird. Anders als ein Mehrfachagent arbeitet ein Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines bestimmten Versicherungsunternehmens, sondern vertritt die Interessen des Kunden. Die direkte Zusammenarbeit mit Versicherern und oder sogenannten Maklerpools bietet dem Kunden eine gewisse Entscheidungsfreiheit des Maklers. 

Ein Versicherungsmakler kann den Kunden bei der Suche nach einer geeigneten Versicherung unterstützen, indem er verschiedene Angebote von verschiedenen Versicherern vergleicht und dem Kunden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen erläutert. Der Versicherungsmakler kann auch bei der Erneuerung oder Anpassung von Versicherungspolicen beraten.

  • Merkmal / Strukturmerkmal: Ausschließlichkeitsvermittler
  • Gesetzliche Grundlage: § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvertreter)
  • Vertretungsverhältnis: Vertreter einer Versicherungsgesellschaft
  • Interessenvertretung: Interessen der Gesellschaft
  • Vertragspartner: Agenturvertrag mit einem Versicherer
  • Vergütung: Provision vom Versicherer
  • Haftung: Versicherungsgesellschaft haftet grundsätzlich mit
  • Unabhängigkeit: Gebunden, kein Marktvergleich
  • Pflichten gegenüber Kunden: Informations- und Beratungspflicht im Rahmen der Gesellschaft
  • Zulassung / Registrierung: Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO, Registereintrag bei IHK
  • Typische Zielgruppe: Privatkunden und Firmenkunden der eigenen Gesellschaft
  • Beispiel: Vertreter einer großen Versicherung (z. B. Allianz, DEVK, HUK)
  • Merkmal / Strukturmerkmal: Mehrfachagent
  • Gesetzliche Grundlage: § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvertreter)
  • Vertretungsverhältnis: Vertreter von mehreren Versicherern
  • Interessenvertretung: Interessen mehrerer Gesellschaften, eingeschränkt
  • Vertragspartner: Agenturverträge mit mehreren Versicherern
  • Vergütung: Provisionen von mehreren Versicherern
  • Haftung: Vermittler haftet gemeinsam mit Versicherern
  • Unabhängigkeit: Teilweise gebunden, eingeschränkter Vergleich
  • Pflichten gegenüber Kunden: Informations- und Beratungspflicht für angebotene Versicherer
  • Zulassung / Registrierung: Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO, Registereintrag bei IHK
  • Typische Zielgruppe: Kunden, die Auswahl zwischen begrenzten Versicherern wünschen
  • Beispiel: Agent, der für z. B. BARMENIA, VHV und ZURICH Produkte anbietet
  • Merkmal / Strukturmerkmal: Versicherungsmakler
  • Gesetzliche Grundlage: § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler)
  • Vertretungsverhältnis:  Vertreter des Kunden (Versicherungsnehmer)
  • Interessenvertretung: Interessen des Kunden
  • Vertragspartner: Maklervertrag mit dem Kunden
  • Vergütung: Courtage (vom Versicherer gezahlt, aber im Kundenauftrag vermittelt)
  • Haftung: Eigene Haftung (Berufshaftpflicht vorgeschrieben)
  • Unabhängigkeit: Unabhängig, Marktvergleich und Kundeninteresse im Fokus
  • Pflichten gegenüber Kunden: Analysepflicht, Empfehlungspflicht, Dokumentationspflicht
  • Zulassung / Registrierung: Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO, Registereintrag bei IHK
  • Typische Zielgruppe: Kunden mit Anspruch auf objektive Marktanalyse
  • Beispiel: Unabhängiger Makler mit Zugriff auf viele Tarife
  • Merkmal / Strukturmerkmal: Versicherungsberater
  • Gesetzliche Grundlage:§ 34d Abs. 2 GewO
  • Vertretungsverhältnis: Vertreter des Kunden (Versicherungsnehmer)
  • Interessenvertretung: Interessen des Kunden
  • Vertragspartner: Beratungsvertrag mit dem Kunden
  • Vergütung: Honorar vom Kunden (keine Provision erlaubt)
  • Haftung: Eigene Haftung, Berufshaftpflicht vorgeschrieben
  • Unabhängigkeit: Unabhängig, reine Beratung ohne Vermittlung
  • Pflichten gegenüber Kunden: Beratungspflicht, keine Vermittlungstätigkeit
  • Zulassung / Registrierung: Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 2 GewO, Registereintrag bei IHK
  • Typische Zielgruppe:Kunden, die nur Beratung, keine Vermittlung wünschen
  • Beispiel: Versicherungsberater, der gegen Honorar ein Konzept erstellt

Ein Blick in das Impressum großer Finanzvertriebe wie DVAG, Swiss Life Select oder tecis lohnt sich: Häufig handelt es sich bei den dort tätigen Beratern nicht um unabhängige Makler, sondern um gebundene Vermittler. (Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO Bundesrepublik Deutschland) Diese sind rechtlich meist selbstständige Handelsvertreter (§ 84 HGB), die im Namen des Finanzvertriebs oder dessen Produktpartner handeln. Der Vertrieb legt fest, welche Versicherungs- und Finanzprodukte vermittelt werden dürfen – eine freie Produktauswahl besteht somit nicht.

Je nach Struktur kann der Berater als Ausschließlichkeitsvermittler, Mehrfachagent oder in seltenen Fällen als eingeschränkter Versicherungsmakler auftreten. Gemeinsam ist ihnen, dass der jeweilige Finanzvertrieb die Produktvorgaben bestimmt und damit die tatsächliche Marktunabhängigkeit einschränkt.

Die Berater werden in der Regel provisionsbasiert vergütet, was einen potenziellen Interessenkonflikt zwischen Kundenbedarf und Vertriebsvorgaben mit sich bringen kann. Rechtlich sind sie verpflichtet, ihren Vermittlerstatus offenzulegen und kundenorientiert zu beraten (§§ 61–63 VVG, VersVermV). 

Kunden sollten daher prüfen, ob der Berater an bestimmte Produktpartner gebunden ist oder unabhängig am Markt vergleicht. Die Eintragung im Vermittlerregister der IHK gibt hierzu Aufschluss und hilft, den Beratungscharakter – Vertrieb oder echte Marktunabhängigkeit – richtig einzuordnen.

Ein Tippgeber vermittelt selbst keine Versicherungsverträge, sondern stellt lediglich den Kontakt zwischen einem potenziellen Kunden und einem zugelassenen Versicherungsvermittler her. Er gilt daher nicht als Versicherungsvermittler im Sinne des § 34d GewO, solange er keine Beratung, keine Produktbewertung und keine Vertragsvermittlung vornimmt. Seine Tätigkeit beschränkt sich auf die bloße Namensnennung oder Kontaktweitergabe.

Rechtlich handelt der Tippgeber in einer untergeordneten Stellung. Eine Erlaubnis oder Registrierung im Vermittlerregister ist nicht erforderlich, solange die Tätigkeit im Rahmen dieser Grenzen bleibt. Überschreitet er jedoch die Schwelle zur aktiven Bera

Beim Betrieb einer Internetseite muss ein Tippgeber besondere Sorgfalt walten lassen. Schon durch Formulierungen wie „wir beraten“ oder „wir finden die beste Versicherung“ kann der Eindruck einer Vermittlung entstehen. In diesem Fall besteht die Gefahr einer unerlaubten Vermittlungstätigkeit. Zudem gilt die Impressumspflicht nach § 5 TMG: Der Seitenbetreiber muss mit Namen, Anschrift und ggf. Hinweis auf seine Tätigkeit als Tippgeber klar erkennbar sein. 

Auch wenn der Tippgeber keine Beratung durchführt, kann er bei falschen oder irreführenden Aussagen haftbar gemacht werden. Deshalb sollte er seine Rolle transparent darstellen und deutlich darauf hinweisen, dass keine Versicherungsvermittlung oder -beratung erfolgt.

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Welche Kosten entstehen Ihnen bei uns

Als Versicherungsmakler erhalten wir eine Courtage(Sachversicherungen) / Provision (Vorsorgeprodukte) vom vermittelten Versicherer. Diese ist bereits in den Versicherungsprodukten enthalten und wird nicht gesondert erhoben! 

Eine andere Vergütung hier eine Honorarberatung wird im Vorfeld mit dem Kunden/Versicherungsnehmer abgesprochen und ist eher die Ausnahme!

Stornokosten

Für Vertrage, die durch den Vorversicherer aufgrund von Nichtzahlung oder Schaden gekündigt wurden, lehnen wir prinzipiell ab!
Für dennoch über unsere Vergleichsportale erzeugte und nicht zustande gekommenen Anträge verfahren wir gemäß unseren Geschäftsbedingungen § 5.

Unsere Tätigkeitgebiete

Versicherung & Vorsorgeprodukte von einem Versicherungsmakler für Privatpersonen enthalten nicht selten bessere Leistungen als Standardprodukte

Vorsorgeprodukte Privatkunden

Wir bieten Ihnen Beratung und Service zu diversen Versicherungsprodukten zur Absicherung des privaten Eigentums, der finanziellen Vorsorge für die Familie nebst Produkten zur Altersvorsorge.

Beratung & Vergleiche zur privaten Krankenversicherung PKV - sowohl zu den Zusatzversicherungen zur GKV

Private Kranken Versicherungen

Im Bereich der Kostenvorsorge im Fall einer gesundheitlichen Beeinträchtigung beraten wir alle Vorsorgeprodukte, die als Ergänzungsversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung - GKV angeboten werden.

Vergleich von Kfz-Versicherungen für Fahrzeuge unterschiedlicher Art

Kraftfahrzeuge aller Art hier online versichern

Wenn es um das Thema Kfz-Versicherungsvergleiche geht, brauchen wir uns vor den "Großen Vergleichern" nicht zu verstecken. Wir bieten für diverse Fahrzeugarten einen Vergleichsrechner auf unserem Portal.

Absicherung von gewerblichen Sach- und Vermögenswerten, in Form von Gewerbepolicen

Vorsorgeprodukte Gewerbekunden

Versicherungsprodukte für Freiberufler und Gewerbetreibende in den Bereichen Haftpflichtabsicherung, Vermögenssicherung, Cyber, Transport und Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherung für Privat, Gewerbe, Freiberufler, Ärzte, Heilberufe, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Landwirte, Vereine

Privat & Gewerbe Rechtsschutz Versicherung

Während in den Vergleichsrechner zumeist nur Rechtsschutztarife für Privat, Berufs, Verkehrsrechtsschutz anbieten, freuen wir uns auf Anfragen aus dem Bereich Gewerbe, Freiberufler, Landwirte und Vereine.

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VSC Assekuranz-Makler®
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Tel.: +49 (0) 53 29 - 69 09 000
Fax: +49 (0) 53 29 - 69 09 001

www.vsc-assekuranz-makler.de
E-Mail: Kontaktformular

 

Versicherungsvergleiche für Prämiensparer und oder leistungsbewußte Verbraucher bundesweit über das Internet

Versicherungsmakler nach § 34d
Reg.nr: D-33BS-Y37NQ-45
Eingetragene Marke ® 30 2015 108 4605



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38678 Clausthal-Zellerfeld - Landkreis Goslar

Mo.- Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr
Di. und Do. von 16:00 bis 18:00 Uhr
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