Carport und Carportschäden in der Wohngebäudeversicherung
Carports sind fest mit dem Grundstück verbundene Bauwerke und zählen deshalb oft zum versicherten Gebäudezubehör. Schäden durch Sturm,Hagel,Feuer
Carport und Carportschäden in der Wohngebäudeversicherung
Ein Carport zählt in der Wohngebäudeversicherung zu den gebäudeähnlichen Nebenanlagen und kann damit in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Kommt es zu Carportschäden durch Sturm, Hagel oder Brand, stellt sich für Eigentümer die entscheidende Frage: In welchem Umfang übernimmt die Versicherung die Kosten und welche Besonderheiten sind dabei zu beachten?
Carportschäden in der Wohngebäudeversicherung: Absicherung und Voraussetzungen
Grundsatz: Ein Carport gilt als mit dem Grundstück fest verbundenes Bauwerk und ist in der Wohngebäudeversicherung häufig als gebäudeähnliche Nebenanlage mitversichert – vorausgesetzt, er ist im Vertrag ausdrücklich aufgeführt.
Mitversicherung – wann besteht Schutz?
- Carport ist fest verankert und steht auf dem versicherten Grundstück.
- In der Police als Nebenanlage/Gebäudezubehör erfasst (Bauart, Maße, Material hinterlegt).
- Kein gewerblicher Sondergebrauch; Nutzung im Rahmen des privaten Wohnens.
Typisch versicherte Gefahren
- Sturm & Hagel (z. B. ab wetteramtlich bestätigter Windstärke, je nach Bedingungen).
- Brand & Blitzschlag (inkl. Überspannungsschäden, wenn vereinbart).
- Weitere Gefahren gemäß Tarif (z. B. ggf. Vandalismus/Glasbruch – abhängig von der Police).
Wichtige Grenzen / häufige Ausschlüsse
- Verschleiß, Korrosion, allmähliche Alterung oder fehlende Wartung.
- Konstruktions- bzw. Montagemängel oder unzureichende Verankerung.
- Schäden an beweglichen Sachen im Carport (Fahrräder, Werkzeuge) → meist Hausratversicherung.
- Umbauten ohne Meldung an den Versicherer können den Schutz gefährden.
Summe & Unterversicherung
- Steigende Material- und Montagepreise einpreisen; Versicherungssumme regelmäßig prüfen.
- Bei Neu- oder Anbau: Wert und Bauart nachmelden, damit keine Deckungslücke entsteht.
Praxis-Tipp: Schadenmeldung
- Sofort dokumentieren: Fotos/Videos, Schadendatum, Wetterlage (Sturm/Hagel) festhalten.
- Belege sammeln: Rechnungen/Angebote, Bauunterlagen, Materialnachweise.
- Sicherungspflichten beachten: Gefahrenquelle beseitigen, provisorisch sichern – keine Eigenreparaturen ohne Freigabe.
Merke: Ist der Carport korrekt als Nebenanlage erfasst und die Summe realistisch gewählt, besteht in der Regel voller Schutz gegen die maßgeblichen Gefahren.
Welche Schäden sind am Carport abgedeckt?
Für fest mit dem Grundstück verbundene Carports besteht in der Wohngebäudeversicherung in der Regel Schutz gegen die typischen Gebäuderisiken. Der genaue Umfang richtet sich nach deinem Tarif und den vereinbarten Bausteinen.
In der Regel mitversichert
- Sturm (tarifabhängig z. B. ab wetteramtlich bestätigter Windstärke) und Hagel – z. B. Schäden an Dachplatten und Verkleidungen.
- Brand, Blitzschlag, Explosion – inklusive Überspannung, wenn vereinbart.
- Anprall oder Absturz von Fahrzeugen bzw. Luftfahrzeugen (klassisches Gebäuderisiko).
- Rauch, Ruß, Implosion – je nach Tarifbaustein.
Nicht bzw. nur optional versichert
- Schneelast/Schneedruck – teils ausgeschlossen oder nur über Zusatzbaustein gedeckt.
- Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch – nur mit Elementarschadenversicherung.
- Vandalismus/Diebstahl am Carport – abhängig vom Tarif, oft ausgeschlossen.
- Verschleiß, Korrosion, mangelnde Wartung sowie Konstruktions-/Montagemängel.
- Beschädigung von beweglichen Sachen im Carport (Fahrräder, Geräte) → i. d. R. Hausrat.
Worauf du achten solltest
- Carport in der Police als Nebenanlage/Gebäudezubehör erfassen (Bauart, Maße, Material).
- Dachplatten (z. B. PVC/Polycarbonat) als Bauteil dokumentieren – Fotos/Rechnungen ablegen.
- Versicherungssumme regelmäßig prüfen; Inflationsschutz aktiv halten.
- Bei Neu- oder Anbau: Änderungen dem Versicherer zeitnah melden, um Deckungslücken zu vermeiden.
Sturmschäden am Carport – ab wann zahlt die Versicherung?
Sturmschäden gehören zu den häufigsten Ursachen für Schäden an Carports. Damit die Wohngebäudeversicherung greift, muss der Sturm bestimmte Voraussetzungen erfüllen – und der Schaden muss nachweislich durch diesen verursacht worden sein.
Ab wann gilt ein Sturm als versichert?
- Als Sturm gilt eine Windstärke ab Windstärke 8 (mind. 62 km/h), bestätigt durch den Deutschen Wetterdienst.
- Versichert sind Schäden durch direkten Winddruck oder durch herabfallende Teile infolge des Sturms.
- Der Versicherer kann einen Nachweis des Wetteramts verlangen (besonders bei Einzelfällen).
Typische Sturmschäden am Carport
- Abgedeckte oder zerstörte Dachplatten.
- Beschädigte Stützpfosten oder Verankerungen.
- Herabgefallene Äste oder Gegenstände, die den Carport treffen.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
- Wenn der Carport nicht fest verankert war oder bauliche Mängel bestanden.
- Bei Vorschäden oder fehlender Wartung (z. B. lockere Schrauben, alte Dachplatten).
- Wenn die Windstärke unter Stufe 8 lag – dann gilt es nicht als Sturmereignis.
Tipp: Lass nach einem Unwetter Schäden immer schnell dokumentieren (Fotos, Rechnungen, Wetterberichte) und melde den Schaden innerhalb der angegebenen Frist deiner Versicherung.
Hagelschäden & Dachplatten – was ist versichert?
Hagel zählt zu den klassischen Elementargefahren, die in der Wohngebäudeversicherung in der Regel mitversichert sind. Besonders Carports mit Kunststoff- oder Leichtdächern sind anfällig für Hagelschäden, da die Dachplatten schnell brechen oder einreißen können. Ob die Versicherung zahlt, hängt von der Art des Materials und dem gewählten Tarif ab.
Typische versicherte Hagelschäden
- Beschädigungen an Dachplatten aus Kunststoff oder Glas durch Hagelkörner.
- Einschläge oder Risse in Polycarbonat- oder Acrylplatten.
- Zerstörung von Aluminium- oder Stahlblechdächern bei starkem Hagel.
- Folgeschäden durch eindringendes Wasser infolge zerstörter Dachflächen.
Nicht versicherte oder eingeschränkt gedeckte Schäden
- Altersbedingte Sprödigkeit oder Materialermüdung (z. B. bei alten Kunststoffplatten).
- Fehlende oder mangelhafte Wartung und Befestigung der Dachkonstruktion.
- Undichte Übergänge zwischen Dach und Trägerkonstruktion, wenn kein direkter Hagelschaden vorliegt.
- Schäden an beweglichen Sachen unter dem Carport (z. B. Fahrzeuge, Fahrräder) – diese fallen unter die Kaskoversicherung bzw. Hausratversicherung.
Empfehlung für Eigentümer
- Nutze hagelresistente Dachmaterialien (z. B. Polycarbonat HR, Trapezblech).
- Überprüfe regelmäßig die Befestigungen und Dichtungen am Dach.
- Führe nach jedem Hagelereignis eine Sichtkontrolle durch und melde Schäden zeitnah der Versicherung.
- Bei häufigen Unwettern kann ein erweiterter Naturgefahrenschutz sinnvoll sein.
Schneelast / Schneedruck – Besonderheiten beim Carport
In Regionen mit starkem Schneefall können Carports erheblich durch Schneelast oder Schneedruck gefährdet sein. Nicht jede Wohngebäudeversicherung deckt diese Schäden automatisch ab – häufig ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung erforderlich. Besonders leichte Konstruktionen aus Holz oder Aluminium sind anfälliger als massive Bauweisen.
Was versteht man unter Schneelast bzw. Schneedruck?
- Schneelast ist das Gewicht des auf dem Dach liegenden Schnees, das auf die Tragkonstruktion drückt.
- Schneedruck entsteht, wenn nasser, schwerer Schnee oder Eisdruck seitlich gegen die Konstruktion wirkt.
- Beide können zu Dachverformungen, Rissen oder Einstürzen führen.
Wann zahlt die Versicherung?
- Wenn der Tarif Elementarschäden ausdrücklich einschließt.
- Wenn der Carport als gebäudeähnliche Nebenanlage im Vertrag aufgeführt ist.
- Wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden durch außergewöhnliche Schneemengen verursacht wurde (z. B. durch Wetterdienstbestätigung).
Wann zahlt die Versicherung nicht?
- Bei unzureichender Statik oder Bauweise, die nicht den Vorschriften entspricht.
- Wenn der Schnee nicht rechtzeitig entfernt wurde, obwohl eine Gefahr erkennbar war.
- Bei Vorschäden oder Materialermüdung.
Prävention: So schützt du deinen Carport
- Schnee regelmäßig vom Dach entfernen, besonders bei flachen Dächern.
- Eine tragfähige Dachkonstruktion wählen, die den örtlichen Schneelastzonen entspricht.
- Nach starken Schneefällen Dach und Befestigungen auf Schäden prüfen.
- Bei Neubauten regionale Schneelastnormen (DIN EN 1991-1-3) beachten.
Besonderheiten und Pflichten für Eigentümer
Als Eigentümer eines Carports hast du bestimmte Pflichten, um den Versicherungsschutz zu erhalten und Schadenfälle zu vermeiden. Diese Pflichten ergeben sich sowohl aus den Versicherungsbedingungen als auch aus den allgemeinen Instandhaltungsanforderungen an Bauwerke. Wer sie beachtet, vermeidet unnötige Konflikte mit dem Versicherer und sorgt langfristig für Sicherheit und Werterhalt.
Meldepflicht bei baulichen Änderungen
- Wenn ein Carport neu errichtet oder verändert wird, muss dies dem Versicherer gemeldet werden.
- Wesentliche Änderungen (z. B. Anbau, neue Dachkonstruktion, Materialwechsel) können den Versicherungsschutz beeinflussen.
- Unterlassene Meldungen können im Schadenfall zur Leistungskürzung führen.
Pflichten zur Wartung und Instandhaltung
- Regelmäßige Kontrolle der Dachplatten, Schraubverbindungen und Stützpfosten.
- Entfernung von Laub, Schnee und Verschmutzungen, um Materialschäden vorzubeugen.
- Korrosionsschutz bei Metallkonstruktionen regelmäßig prüfen und bei Bedarf erneuern.
Schadenvermeidungspflichten (Obliegenheiten)
- Bei drohendem Unwetter bewegliche Gegenstände sichern, die den Carport beschädigen könnten.
- Nach Sturm oder Hagel Schäden sofort dokumentieren und unverzüglich melden.
- Keine eigenmächtigen Reparaturen ohne Rücksprache mit dem Versicherer durchführen.
Empfehlung für Eigentümer
- Bewahre Rechnungen, Bauunterlagen und Fotos deines Carports auf.
- Überprüfe regelmäßig, ob dein Carport in der Versicherungspolice korrekt erfasst ist.
- Bei Modernisierungen oder Anbauten immer den Versicherer informieren.
- Eine regelmäßige Sichtkontrolle hilft, kleine Schäden frühzeitig zu erkennen und Folgeschäden zu vermeiden.
Tipps zur Vermeidung von Deckungslücken
Viele Deckungslücken entstehen nicht durch den Carport selbst, sondern durch fehlende Angaben im Versicherungsvertrag oder unvollständige Informationen. Mit ein paar einfachen Maßnahmen lässt sich sicherstellen, dass dein Carport im Schadenfall vollständig und problemlos versichert ist.
1. Carport korrekt in der Police erfassen
- Carport als Nebenanlage/Gebäudezubehör eintragen.
- Bauart, Maße und Material vollständig angeben.
- Bei nachträglichem Bau: Versicherer rechtzeitig informieren.
2. Dokumentation bereithalten
- Rechnungen, Fotos und Bauunterlagen aufbewahren.
- Nach Reparaturen oder Umbauten neue Belege sichern.
- Bei Sturmschäden: sofortige Fotodokumentation.
3. Regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme
- Sicherstellen, dass der Carport im aktuellen Neuwert berücksichtigt ist.
- Inflationsschutz prüfen – falls vorhanden aktiv halten.
- Bei steigenden Materialkosten Summe anpassen.
4. Wartung und Instandhaltung nicht vernachlässigen
- Dachplatten, Verbindungen und Stützen regelmäßig prüfen.
- Schnee, Laub und Verschmutzungen entfernen.
- Rost oder morsche Teile sofort instand setzen.
Wer diese Punkte beachtet, minimiert das Risiko von Streitfällen mit der Versicherung und sorgt dafür, dass der Carport im Ernstfall vollständig geschützt ist.
Fazit – Carport richtig angeben und lückenlos versichert sein
Ein Carport ist mehr als nur ein praktischer Unterstand – er ist ein Bestandteil deines Grundstücks und sollte versicherungstechnisch ebenso sorgfältig betrachtet werden wie das Wohngebäude selbst. Damit die Wohngebäudeversicherung im Schadenfall zuverlässig leistet, ist eine korrekte Erfassung in der Police entscheidend.
Wer Bauart, Maße, Material und bauliche Veränderungen transparent angibt, vermeidet nicht nur unangenehme Überraschungen bei Sturm-, Hagel- oder Schneeschäden, sondern verhindert auch mögliche Diskussionen über Unterversicherung oder fehlende Angaben.
Mit regelmäßiger Wartung, dokumentierten Bauunterlagen und einem passenden Versicherungsschutz bleibt dein Carport langfristig sicher – und du im Ernstfall umfassend abgesichert.








