Auslandsschadenschutz-Versicherung | KFZ-Haftpflicht
Wer mit seinem KFZ im Ausland unterwegs ist, macht sich oft keine Gedanken darüber, wie er im Ausland versichert ist. Jeder denkt, dass zumindest im europäischen Ausland gleiche Regeln hinsichtlich der KFZ-Haftpflicht gelten wie in Deutschland. Dieses ist aber leider nicht so. Wer mal unter sich für das Thema interessiert findet auf Wikipedia erschreckende Aussagen!
So kann man dort lesen, dass Personenschäden in Spanien tatsächlich nur bis 349.550 EUR über die gesetzliche Mindestdeckung der KFZ-Haftpflicht mitversichert sind. Was aber wen der IHNEN zugefügte Schaden nach einem Unfall höher ist?
Ja, da kann man nur hoffen, dass Ihr Unfallgegner verantwortungsbewusst genug gewesen ist und über seine Versicherung eine höhere Deckung abgeschlossen hat.
ODER, Sie haben über Ihre Kfz-Versicherung die Zusatzoption AUSLANDSCHADENSCHUTZ mit abgeschlossen. In diesen Fall trägt Ihre eigene KFZ Haftpflichtversicherung den über den Versicherungsschutz des Unfallgegners hinausgehenden Schaden bis zu den Deckungshöhen, die vertraglich vereinbart sind. Ergo Sie werden so gestellt als wäre der Unfall in Deutschland passiert!