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In den letzten Jahren mussten wir feststellen, dass unter dem Fahrzeugbegriff Zugmaschine nicht nur Sattelzugmaschinen zugelassen sein können. Vielmehr findet man diese Zulassungsart auch bei Traktoren, Kleintraktoren, Unimog, Pickup und anderen KFZ. Fakt ist, dass ein KFZ nach der im Fahrzeugschein angegebenen Zulassungsart versichert werden muss, was vereinzelt sehr viel Ärger mit sich bringt, da die SF-Klasse vom Vorfahrzeug nicht immer übernommen werden kann.