Als Grundlage der Tarifierung einer LKW-Versicherung gelten die folgenden Nutzungsarten.
- LKW im Werkverkehr (WKZ 251,351,401) = Private oder Eigennutzung als Betrieb ohne entgeltlicher Gütertransport
- WKZ 251 = LKW, Lieferwagen, Van, Kleintransporter, Sprinter,... bis 3,5t im Werkverkehr
- WKZ 351 = Trucks, Liefer-LKW, Crafter, Transporter, Sprinter, .... über 3,5t im Werkverkehr
- WKZ 401 = Sattelzugmaschine, Sattelschlepper, als Zugmaschine im Werkverkehr
- LKW um Güterverkehr (WKZ 261,361,411) = Entgeltlicher Gütertransport > ab 3,5t genehmigungspflichtig
- WKZ 261 = Lieferwagen, Kastenwagen, LKW,... bis 3,5t im Güterverkehr
- WKZ 361 = Laster, Lieferfahrzeuge, Nutzfahrzeuge zum gewerblichen Gütertransport über 3,5t
- WKZ 411 = Sattelzugmaschinen, im Güterverkehr
- LKW Umzugsverkehr (WKZ 382) = Kann auch über gewerblichen Güterverkehr versichert werden
- LKW als Selbstfahrervermietfahrzeug (WKZ 272,372) = Vermiet LKW, im Fahrzeugschein als solcher gekennzeichnet
- LKW Oldtimer (LKW mit H-Kennzeichen) = Eingeschränkte Verwendbarkeit, wenn über Oldtimertarif versichert.
Bei den meisten LKW-Versicherungskunden trifft in der Regel die Aussage zu, es werden "keine Gefährlichen Stoffe" transportiert. Für andere kann der Transport der aufgezählten Güter zutreffen, was beim Versicherer eine Anzeigepflichtig nach sich zieht und zu einer Prämienerhöhung führen kann!*
- Treibstoff
- Heizöl
- Explosive Stoffe und Gegenstände mit explosiven Stoffen
- Gase
- Entzündbare flüssige Stoffe
- Entzündbare feste Stoffe
- Entzündend wirkende Stoffe
- Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
- Selbstentzündbare Stoffe
- Organische Peroxide
- Giftige Stoffe
- Ansteckungsgefährliche Stoffe
- Radioaktive Stoffe
- Ätzende Stoffe
- Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
- andere Gefährliche Stoffe
* Auch wenn der LKW Versicherung Vergleichsrecher es zulässt das bei der Beförderung von Gefahrgütern ein Antrag gestellt werden kann, obliegt es dem Versicherer im Nachgang über die Annahme des Risikos zu entscheiden, was im schlechtesten Fall bedeuten kann das, der Vertrag abgelehnt wird.
Auch wenn die Mehrzahl der Kunden die Angabe des Fahrgebietes einfach ignoriert und den Vergleichsrechner für LKW-Versicherungen auf "NAHVERKEHR" stehen lässt, sollte man wissen, dass eine falsche Angabe im Schadensfall nachteilige Folgen haben kann! Gerade dann, wenn Fahrten in die GUS Staaten durchgeführt werden, sollte da dem LKW Versicherer bekannt sein!
- Nahverkehr
- Fernverkehr - Deutschland
- Fernverkehr - EU
- Fernverkehr - Europa ohne GUS
- Fernverkehr - Europa und GUS
- Fernverkehr - andere
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Auch wenn sich nach wie vor das Gerücht hält, die Fahrleistung wäre bei der LKW-Versicherung egal, können wir nur davor warnen, dieses Thema auf die leicht Schulter zu nehmen. Geben Sie einfach mal in den LKW Versicherungsvergleichsrechner eine Fahrleistung ein, die deutlich höher ist als die von Ihnen zu Berechnung genutzte, statt z.B. 9.000 KM mal 20.000 KM. Ändert sich hier der Beitrag, können Sie sicher sein, dass der gewählte Tarif sehr wohl die gefahrenen Kilometer berücksichtigt.
Leider mussten wir feststellen, dass bei einigen Kunden die Meinung vorherrscht, dass der Fahrerkreis bei einer LKW-Versicherungspolice egal ist. Das dem bei einigen KFZ-Versichern nicht so ist, können Sie ganz einfach prüfen, indem Sie eine Berechnung mit den Daten des VN = Versicherungsnehmers durchführen und dann einen weiteren Fahrer z.B. einen Mitarbeiter hinzufügen. Ändert sich dann die Prämie, können Sie sicher sein, dass diese Angabe eine wesentliche Rolle im Versicherungsvertrag spielt und eine Verletzung des Vertrages als Obliegenheitsverletzung durch den Versicherer angesehen werden kann und Sie mit Vertragsstrafen rechnen müssen!
- Im Vergleichsrechner enthaltene Optionen für den festgelegten Fahrerkreis
- Versicherungsnehmer
- Ehepartner des VN
- Lebenspartner des VN (in häuslicher Gemeinschaft)
- Kind des VN
- Elternteil des VN
- Geschwister des VN
- Großelternteil des VN
- Geschäftsführer
- Firmeninhaber
- Mitarbeiter
- Hauptberufl. Fahrer
- festgelegter Fahrer
- Ehepartner (von 1)
- Lebenspartner (von 1 in häuslicher Gemeinschaft)
- Beliebiger Fahrerkreis mit Altersgrenzen
- Altersfestlegung von jünger als 18 bis älter als 82 Jahre
- Unbekannter Fahrerkreis