+49 (0) 53 29 - 69 09 000

MO. - DO. 8 - 12 und 14 - 18 | FR. 8 - 12 UHR

Bühnenanhänger-Versicherung: Mobile Bühne richtig versichern

Bühnenanhänger-Versicherung: Infos zur Versicherung für mobile Bühnen ➤ KFZ-Police, Fahrzeugschutz und Veranstaltungsschutz, Technikschutz

Bühnenanhänger Versicherung, Mobile Bühne versichern, Bühnen-Anhänger versichern, Kfz-Versicherung
Angebot anfordern

Warum eine Versicherung für mobile Bühnen in Form eines Bühnenanhängers wichtig ist

Mobile Bühnen und Bühnenanhänger kommen bei zahlreichen Veranstaltungen, Konzerten und Events zum Einsatz. Als technisch komplexe und wertvolle Ausrüstung stellen sie nicht nur ein erhebliches Investitionsgut dar, sondern auch ein potenzielles Risiko im Schadenfall. Ob Unfall auf der Straße, Diebstahl auf dem Veranstaltungsgelände oder Schäden an Dritten – die passende Versicherung für Bühnen-Anhänger ist unerlässlich.

Eine Trailerbühne gilt rechtlich als kraftfahrzeugähnlicher Anhänger, wenn er auf öffentlichen Straßen bewegt wird. Damit unterliegt er der KFZ-Zulassungspflicht und benötigt mindestens eine KFZ-Haftpflicht. Häufig wird versucht, die mobile Bühne einfach über einen Normaltarif als "Sonstige Aufbauart" zu versichern, was im Nachgang zu einer Ablehnung führen kann.

Weitere nützliche Versicherungsprodukte für Betreiber von Bühnenanhängern - Maschinenversicherung: Schützt bei Schäden an Technik im Bühnenanhänger wie Hubsystemen, Licht- oder Tontechnik – etwa durch Bedienfehler oder höhere Gewalt. Veranstaltungstechnikversicherung: Deckt fest verbaute Technik wie Tonanlagen oder LED-Wände ab – auch bei Lagerung, Auf- und Abbau. Betriebshaftpflicht: Sichert Schäden ab, die durch den Bühnenbetrieb entstehen, z. B. durch herabfallende Teile oder Bedienfehler. Veranstaltungshaftpflicht: Pflicht bei vielen Events. Deckt Schäden durch Gäste, Wetter oder Organisation während der Veranstaltung.

Inhalt Bühnenanhängerversichersicherung

Weitere Infos zur Versicherung; Ihrer mobile Bühne oder Ihrs Bühnenanhänger über eine KFZ-Versicherung, Kaskoschutz und spezieller Veranstaltungstechnikversicherung. Jetzt informieren, Angebot anfordern und Ihre Trailerbühne professionell versichern

KFZ-Versicherung für Bühnenanhänger: Pflicht und Optionen

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht ist Grundvoraussetzung für den Betrieb eines Bühnenanhängers im Straßenverkehr. Optional können folgende Deckungen zusätzlich abgeschlossen werden

  • Teilkaskoversicherung (optional)
  • Vollkaskoversicherung (optional)

Die Teilkasko deckt Risiken wie Brand, Diebstahl, Glasbruch oder Sturm. Die Vollkasko erweitert den Schutz auf selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. Besonders bei hochwertigen mobilen Eventbühnen ist eine Kombination aus Haftpflicht und Kasko empfehlenswert.

Vorteile der Kaskoversicherung für einen Bühnen-Anhänger

Eine Kaskoversicherung schützt Ihre mobile Bühne gegen die kaskoüblichen Gefahren, wie zum Beispiel:

  • Teilkasko schützt bei Naturgewalten (Sturm, Hagel), Glasbruch, Wildunfällen, Diebstahl
  • Vollkasko übernimmt auch Schäden durch Eigenverschulden, Vandalismus und Unfälle mit Fahrerflucht, Unfälle mit KFZ mit ausländischer KFZ-Police
  • Finanzielle Absicherung bei Totalschaden oder Reparaturbedarf
  • Reduziert das unternehmerische Risiko bei Vermietung(Keine Selbstfahrervermietung) oder Nutzung für Events

Der Ordnung halber weisen wir nochmals darauf hin, dass dem Versicherer das Risiko bekannt sein muss. Eine Anhängerversicherung über die Aufbauart "Sonstige Aufbauarten" hilft hier nicht weiter, da der Versicherer die Absicherung einer mobilen Showbühne noch im Schadensfall ablehnen kann. 

Was die Kaskopolice für eine Trailerbühne nicht abdeckt

Trotz umfangreicher Leistungen gibt es wesentliche Ausschlüsse, die dem Betreiber einer Trailerbühne zum Verhängnis werden könnten.

  • Verschleißschäden und Abnutzung
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, z. B. Fahren unter Alkohol
  • Nicht angezeigte Umbauten oder Nutzungsänderungen
  • Nicht eingetragene Zusatzgeräte (z. B. nicht gemeldete Technikaufbauten)

Daher ist es essenziell, den Versicherungsumfang für Ihre für fahrbare Veranstaltungsbühne, genau zu prüfen und ggf. durch zusätzliche Policen zu ergänzen.

Wann eine Maschinenversicherung für mobile Bühnen nötig ist

Mobile Bühnen mit eigenem Antrieb oder hydraulischer Steuerung gelten häufig als fahrbare Arbeitsmaschinen. In diesem Fall kann eine mobile Maschinenversicherung sinnvoll oder sogar notwendig sein – besonders bei wertvoller Sondertechnik.

Die Maschinenpolice für mobile Maschinen schützt gegen:Versicherung für Bühnenanhänger - Schutz für mobile Eventbühnen und Veranstaltungstechnik

  • Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Materialfehler
  • Kurzschluss und Überspannung

Die Police für mobile Apperaturen eignet sich z. B. für:

  • Selbstfahrende Bühnenplattformen
  • Anhänger mit elektro-hydraulischer Ausfahrtechnik
  • Bühnen mit integrierter Hebetechnik oder Steuerung

Voraussetzung: Die Technik muss als eigenständige mobile Maschine gelten (nicht nur Anhänger) und auch entsprechend genutzt und registriert sein.

Zusätzlicher Schutz durch Veranstaltungstechnikversicherung

Die Veranstaltungstechnikversicherung bietet Schutz für mobile Technik, Bühnenkomponenten, Beleuchtung und Beschallung, auch außerhalb des Straßenverkehrs. Vorteile dieser Spezialversicherung:

  • Weltweiter Schutz auf Events und Transportwegen
  • Versicherung gegen Bedienungsfehler, Kurzschluss, Vandalismus
  • Deckung bei Auf- und Abbau
  • Absicherung gegen Diebstahl auf dem Veranstaltungsgelände
  • Oft als Allgefahrenversicherung verfügbar – sehr breiter Schutz

Gerade bei professioneller Eventtechnik ist diese Versicherung fast unverzichtbar, um hohe Eigenkosten zu vermeiden.

Ergänzender Schutz: Betriebshaftpflicht und Veranstaltungshaftpflicht

Als ergänzende Versicherungen sollten, Betreiber von Bühnenanhängern neben den Versichertungen für das Fahrzeugüber eine betriebliche Haftpflicht und bei Veranstaltungen über eine Haftpflicht für Veranstalter verfügen. Neben Sachschäden sind auch Personen- und Vermögensschäden relevant – z. B. durch herabfallende Bühnenteile oder unsachgemäße Nutzung. Hier greifen zwei wichtige Haftpflichtversicherungen:

Betriebshaftpflichtversicherung

Deckt Schäden ab, die im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs Dritten zugefügt werden. Bei Bühnenbau, Transport oder Vermietung ist sie unverzichtbar.

Beispiele:

  • Besucher stolpert über ein nicht gesichertes Kabel
  • Mitarbeiter beschädigt fremdes Eigentum beim Aufbau

Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Speziell für Events – deckt Schäden gegenüber Dritten, die während einer Veranstaltung entstehen.

Typische Szenarien:

  • Zuschauer wird verletzt
  • Bühne stürzt ein
  • Tonanlage verursacht Kurzschluss

Ergänzender Schutz: Betriebshaftpflicht und Veranstaltungshaftpflicht

Hier ist ein klar strukturierter Leistungsvergleich zwischen Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung, Maschinenversicherung und Veranstaltungstechnikversicherung, speziell für den Einsatz bei mobilen Bühnen, Bühnenanhängern oder Trailerbühnen:

 

Leistungsbereich Teilkasko Vollkasko Maschinenversicherung Veranstaltungstechnikversicherung
Diebstahl ✅ (ggf. optional)
Brand / Explosion
Sturm / Hagel / Naturgewalten
Glasschäden
Kurzschluss / Überspannung
Vandalismus
Unfallschäden selbstverschuldet ✅ (z. B. Bedienfehler) ✅ (z. B. beim Auf-/Abbau)
Fahrlässigkeit / Bedienfehler
Material- oder Konstruktionsfehler
Transport- und Aufbauschäden
Deckung während des Events Teilweise
Deckung auf Veranstaltungsflächen Teilweise
Versicherung beweglicher Technik Teilweise (Maschinen) ✅ (z. B. Ton, Licht, Bühne)
Allgefahrendeckung (je nach Tarif)
Anbieter

VSC Assekuranz-Makler®
UG (haftungsbeschränkt)
Unter den Birken 14
38707 Schulenberg | Clausthal-Zellerfeld

Landkreis Goslar - Harz

Tel.: +49 (0) 53 29 - 69 09 000
Fax: +49 (0) 53 29 - 69 09 001

www.vsc-assekuranz-makler.de
E-Mail: Kontaktformular

 

Versicherungsvergleiche für Prämiensparer und oder leistungsbewußte Verbraucher bundesweit über das Internet

Versicherungsmakler nach § 34d
Reg.nr: D-33BS-Y37NQ-45
Eingetragene Marke ® 30 2015 108 4605



Vor-Ort Service Clausthal-Zellerfeld
Adolph-Roemer-Str. 18
38678 Clausthal-Zellerfeld - Landkreis Goslar

Mo.- Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr
Di. und Do. von 16:00 bis 18:00 Uhr
Und nach Vereinbarung

Folgen Sie uns