Reiserücktrittsversicherung | wenn die Reise ausfallen muss
Reiserücktrittsversicherung ᐅ wenn die Reise auf Grund von Krankheit - Unfall oder Tod einer mitversicherten Person abgesagt werden muss
Wenn die Reise ausfallen muss: Reisestorno aufgrund von Krankheit oder Tod einer Risikoperson
Als Risikoperson gelten der Versicherungsnehmer oder andere mitversicherte und in der Police genannte Personen.
Als Rücktrittsgrund kommen bei vielen Reiserücktrittspolicen zur Aufzählung:
- Unerwartete schwere Erkrankung
- Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
- schwere Unfallverletzung
- Tod einer Risikoperson
Als weiter Gründe seine Reise nicht anzutreten, gelten auch: Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse oder Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist > Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber > unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war.