Reiserücktrittsversicherung | wenn die Reise ausfallen muss
Reiserücktrittsversicherung ᐅ wenn die Reise auf Grund von Krankheit - Unfall oder Tod einer mitversicherten Person abgesagt werden muss
Reisestorno aufgrund von Krankheit oder Tod einer Risikoperson
Als Risikoperson gelten der Versicherungsnehmer oder andere mitversicherte und in der Police genannte Personen.
Als Rücktrittsgrund kommen bei vielen Reiserücktrittspolicen zur Aufzählung:
- Unerwartete schwere Erkrankung
- Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
- schwere Unfallverletzung
- Tod einer Risikoperson
Als weiter Gründe seine Reise nicht anzutreten, gelten auch: Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse oder Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist > Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber > unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war.
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