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Reiserücktrittsversicherung | wenn die Reise ausfallen muss

Reiserücktrittsversicherung ᐅ wenn die Reise auf Grund von Krankheit - Unfall oder Tod einer mitversicherten Person abgesagt werden muss

Wenn die Reise ausfallen muss: Reisestorno aufgrund von Krankheit oder Tod einer Risikoperson

Als Risikoperson gelten der Versicherungsnehmer oder andere mitversicherte und in der Police genannte Personen.

Als Rücktrittsgrund kommen bei vielen Reiserücktrittspolicen zur Aufzählung:

  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
  • schwere Unfallverletzung
  • Tod einer Risikoperson

Als weiter Gründe seine Reise nicht anzutreten, gelten auch: Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse oder Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist > Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber > unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war.

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