Oldtimertarife ab welchem Fahrzeugalter
Ein Fahrzeug erlangt den Oldtimerstatus in Deutschland, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Diese gelten einheitlich für alle Fahrzeugarten, einschließlich PKW, Motorrad, LKW, Lieferwagen, Omnibus, Wohnmobil und Anhänger. Die wichtigsten Kriterien sind:
Alter des historischen Fahrzeugs:
- Das Fahrzeug muss je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif mindestens 25 bis 30 Jahre alt sein. Das Alter wird ab dem Datum der Erstzulassung berechnet.
Originalzustand des Oldtimer KFZ:
- Das Fahrzeug muss sich weitgehend im Originalzustand befinden. Dies bedeutet, dass keine wesentlichen Änderungen an der Technik oder dem Erscheinungsbild vorgenommen worden sein dürfen.
- Reparaturen und Restaurierungen sind erlaubt, solange sie den Originalzustand wiederherstellen oder bewahren.
Marktwert des Klassikers:
- Je nach Versicherer und Oldtimer Tarif gibt es Vorgaben zum Mindestmarktwert des zu versichernden Oldtimers.
Erhaltungszustand Veteran:
- Das Fahrzeug muss gut erhalten und fahrbereit sein. Es darf keine gravierenden Mängel aufweisen.
- In vielen Oldtimerversicherungstarifen gilt eine Zustandsnote 3 als Mindestanforderung zur Kasko-Versicherung über den Oldtimertarif
- Eine positive Begutachtung durch einen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (z.B. TÜV, DEKRA) ist erforderlich. Dieser erstellt ein Gutachten nach § 23 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
Einstufung als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“:
- Das Fahrzeug muss als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ eingestuft werden. Dies bedeutet, dass es eine gewisse historische Bedeutung oder einen besonderen Wert als Sammlerstück hat.
Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Fahrzeug das H-Kennzeichen (historisches Kennzeichen) erhalten, welches den Oldtimerstatus bestätigt und bestimmte Vorteile bietet, wie steuerliche Erleichterungen und die Möglichkeit, Umweltzonen zu befahren.
Zusammenfassend erlangt ein PKW, Motorrad, LKW, Lieferwagen, Omnibus, Wohnmobil oder Anhänger den Oldtimerstatus, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist, sich weitgehend im Originalzustand befindet, gut erhalten und fahrbereit ist und als historisches Kulturgut anerkannt wird.