Auslandsreisekranken - Kostenschutz für Erkrankung auf Reisen
Auslandsreisekranken-Versicherung ▷ Krankenheitskostenzusatzpolice zur GKV oder PKV für Reisen ins Ausland ✓ Europa ✓ Welt ✓ USA
Die Reisekranken-Versicherung als Kostenschutz bei Erkrankung oder Unfall im Ausland:
Lang ist es her, dass gesetzlich Versicherte über den Auslandskrankenschein zumindest Grundleistungen im europäischen Ausland erhalten konnten. Wer heute versucht über ein solches Formular Leistungen im Ausland zu erhalten, erhält eher mit einem freundlichen Schmunzeln die private Liquidation (Rechnung) des Arztes oder der Klinik in der Er/ Sie sich aufgehalten hat.
- Was sollte man bei einer Reisekrankenversicherung beachten?
- Es wird nur die medizinisch notwendige Heilbehandlung erstattet > keine Extras > Zahnersatz Reparatur
- Die Bergungs- und Rettungskosten sollten mind. 10.000 EUR betragen, besser höher!
- Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus, Überführung im Todesfall
Wer eine Reise plant, sollte sich im Vorfeld überlegen, weiche Variante einer Auslandsreise-Krankenversicherung für ihn die beste ist. Zum einen sollte er sich die Frage, ob es sich um eine Einmalpolice, Jahresreiseschutz oder Langzeitpolice handeln soll. Zum anderen ist zu prüfen, ob und wie der Versicherer im Aufenthaltsland leistet. In so manch einer alten Police kann es Ausschlüsse oder Leistungshöchstgrenzen für gewisse Länder geben.
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