1-2 Bett Wahlarzt / Chefarzt - Stationäre Zusatzversicherung
Krankenhauszusatzversicherung 1-2 Bett Wahlarzt - Chefarzt - als stationäre Ergänzungsversicherung für GKV versicherte hier vergleichen
Vorteile einer privaten Krankenhauszusatzversicherung als Ergänzung zur GKV
Als Kassenpatient erhält man eine Versorgung im Krankenhaus gemäß SGB V (Sozialgesetzbuch) nach § 39 SGB V Krankenhausbehandlung. Genutzt werden muss in der Regel das Krankenhaus, welches in der Einweisung genannt ist. Eine freie Krankenhauswahl oder Arztwahl besteht in der Regel nicht! Es gelten die allgemeinen Krankenhausleistungen!
- Die Vorteile einer Ergänzungsversicherung fürs Krankenhaus für Kassenpatienten
- Verbesserte Unterbringung 1 oder 2 Bettzimmer > frei Arztwahl zum Beispiel Chefarzt / Spezialist
- Privatärztliche Behandlung > nach medizinischer Notwendigkeit | nicht nach Wirtschaftlichkeitsgebot SGB V
- Übernahme der Differenzkosten bei freier Krankenhauswahl |> teilweise sind auch Privatkliniken mitversichert
HINWEIS: Wer eine private Krankenhauszusatzversicherung besitzt, sollte vor der Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen, welche über die GOÄ abgerechnet werden sollen, vor der Unterschrift unter einer Abdingungserklärung mit seinem Versicherer Rücksprache halten. Dies gilt insbesondere für Leistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt. Eine vorherige Rücksprache kann vor bösen Überraschungen schützen und sicherstellen, dass die Versicherung die Kosten für diese zusätzlichen Leistungen übernimmt. Insbesondere bei der Wahl eines Ein- oder Zweibettzimmers und der Behandlung durch den Chefarzt sollten Versicherte genau klären, welche Leistungen abgedeckt sind, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Beachten Sie bitte auch, dass gemischte Anstalten, also Klinken, die auch Kurbehandlungen durchführen, nicht in jeden Tarif mitversichert sind!
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