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Frachtführerhaftpflicht Versicherung ᐅ die gesetzliche Haftpflicht für Frachtführer nach § 425 (1) HGB ➤ Tarife hier vergleichen & abschließen
Gesetzliche Haftung des Frachtführers
Wer in der Transportbranche tätig ist benötigt für Transporte ab 3,5t Gesamtgespanngewicht die gesetzlich vorgeschriebenen Frachtführerhaftpflicht. Ein Nachweis der Police ist während des Transportes mit sich zu führen und dem BAG bei einer Kontrolle vorzulegen. Wobei die gesetzliche Haftung des Frachtführers auf 8,33 SZR/kg begrenzt ist.
- Haftung des Frachtführers
- Der Frachtpfüher haftet allein auf Grund der Gefährdungshaftung gegenüber seinem Auftraggeber
- Über diese für Beschädigung & Verlust des Transportgutes sowie für Liefererverzug & Nachnahmeversehen
- Der Frachtpfüher haftet allein auf Grund der Gefährdungshaftung gegenüber seinem Auftraggeber
Nach Erteilung des Frachtvertrages haftet der Frachtführer für die ordnungsgemäße und Beförderung der in Obhut gegenenen Fracht bis zu den gesetzlichen Höchstdeckungen. Er trägt die Gefahr für Teil- oder Totalverlust & Beschädigung, Lieferfristüberschreitungen bis zur Ablieferung beim Kunden. WICHTIG: Auf Grund der gesetzlichen Regelungen kann es zu einer Unterversicherung der Fracht kommen! Musterberechnung >>>
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Musterberechnung Unterversicherung über Frachtführerhaftpflicht:
Im Internet steht, das in einen 40 Fuss Hochseecontainer ca. 8.000 Schuhkartons passen. Gehen wir mal davon aus, das wären PC-Graffikkarten. Jede wiegt ca. 1 kg und kostet 589,83 EUR. Das wäre ein Warenwert von 589.830 EUR. Der Versicherungswert wurde am Schadenstag wie folgt ermittelt: 1 SZR ~ 1,1906 EUR macht bei 8,33 SZR = 9,32 EUR pro kg Rohgwícht. Es ergibt sich also ein Versicherungswert für die Frachtfüherhaftpflicht von 74.560 EUR. Der unversicherte Schaden für den Auftraggeber bei einem Totalverlust nach einen Fahrzeugbrand berträgt, dann möglicher Weise 515.270 EUR. Ergo ist eine Transportversicherung für den Auftraggeber bei solchen Summen immer ratsam!