Der privat versicherte KASSENPATIENT | Kostenerstattungstarife

Als Kassenpatient von beiden Systemen GKV & PKV profitieren und bei Arzt oder im Krankenhaus Privatpatient sein heißt - Kostenerstattung vereinbaren

Vorteile einer privaten Krankenhauszusatzversicherung als Ergänzung zur GKV

Als Kassenpatient erhält man eine Versorgung im Krankenhaus gemäß SGB V (Sozialgesetzbuch) nach § 39 SGB V Krankenhausbehandlung. Genutzt werden muss in der Regel das Krankenhaus welches in der Einweisung genannt ist. Eine freie Krankenhauswahl oder Arztwahl besteht in der Regel nicht! Es gelten die allgemeinen Krankenhausleistungen!

  • Die Vorteile einer Ergänzungsversicherung fürs Krankenhaus für Kassenpatienten
    • Verbesserte Unterbringung 1 oder 2 Bettzimmer > frei Arztwahl zum Beispiel Chefarzt / Spezialist
    • Privatärztliche Behandlung > nach medizinischer Notwendigkeit | nicht nach Wirtschaftlichkeitsgebot SGB V
    • Übernahme der Differenzkosten bei freier Krankenhauswahl |> teilweise sind auch Privatkliniken mitversichert

HINWEIS: Wer eine private Krankenhauszusatzversicherung besitzt, sollte vor der Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen, welche über die GOÄ abgerechnet werden sollen, vor der Unterschrift unter einer Abdingungserklärung mit seinem Versicherer Rücksprache halten ▷ diese könnte vor bösen Überraschungen schützten!

Beachten Sie bitte auch, dass gemischte Anstalten also Klinken die auch Kurbehandlungen durchführen nicht in jeden Tarif mitversichert sind!