Der privat versicherte KASSENPATIENT | Kostenerstattungstarife
Als Kassenpatient von beiden Systemen GKV & PKV profitieren und bei Arzt oder im Krankenhaus Privatpatient sein heißt - Kostenerstattung vereinbaren
Vorteile einer privaten Krankenhauszusatzversicherung als Ergänzung zur GKV
Als Kassenpatient erhält man eine Versorgung im Krankenhaus gemäß SGB V (Sozialgesetzbuch) nach § 39 SGB V Krankenhausbehandlung. Genutzt werden muss in der Regel das Krankenhaus welches in der Einweisung genannt ist. Eine freie Krankenhauswahl oder Arztwahl besteht in der Regel nicht! Es gelten die allgemeinen Krankenhausleistungen!
- Die Vorteile einer Ergänzungsversicherung fürs Krankenhaus für Kassenpatienten
- Verbesserte Unterbringung 1 oder 2 Bettzimmer > frei Arztwahl zum Beispiel Chefarzt / Spezialist
- Privatärztliche Behandlung > nach medizinischer Notwendigkeit | nicht nach Wirtschaftlichkeitsgebot SGB V
- Übernahme der Differenzkosten bei freier Krankenhauswahl |> teilweise sind auch Privatkliniken mitversichert
HINWEIS: Wer eine private Krankenhauszusatzversicherung besitzt, sollte vor der Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen, welche über die GOÄ abgerechnet werden sollen, vor der Unterschrift unter einer Abdingungserklärung mit seinem Versicherer Rücksprache halten ▷ diese könnte vor bösen Überraschungen schützten!
Beachten Sie bitte auch, dass gemischte Anstalten also Klinken die auch Kurbehandlungen durchführen nicht in jeden Tarif mitversichert sind!