Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie leistet, wenn durch ein plötzliches Ereignis von außen eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung entsteht. Einfach gesagt: Passiert ein Unfall und bleibt ein bleibender Schaden zurück, kann die Versicherung eine vereinbarte Geldleistung zahlen.
Wichtig ist der Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Absicherung greift in der Regel nur bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten. Die private Unfallversicherung gilt dagegen meist rund um die Uhr: zu Hause, in der Freizeit, beim Sport, im Urlaub oder unterwegs. Genau dort passieren viele Unfälle, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.
Im Mittelpunkt steht häufig die sogenannte Invaliditätsleistung. Sie wird gezahlt, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt. Die Höhe der Zahlung hängt davon ab, welche Versicherungssumme vereinbart wurde und wie schwer die Unfallfolgen sind. Zusätzlich können je nach Tarif weitere Leistungen enthalten sein, etwa für Bergungskosten, kosmetische Operationen, Krankenhaustagegeld, Übergangsleistungen oder eine Unfallrente.
Ein Beispiel:
Ein Versicherter stürzt beim Heimwerken von der Leiter und verletzt sich schwer an der Hand. Trotz Behandlung bleibt eine dauerhafte Bewegungseinschränkung zurück. Wurde eine private Unfall-Versicherung mit einer Invaliditätssumme von 100.000 Euro abgeschlossen, prüft der Versicherer den Grad der Invalidität. Ergibt sich beispielsweise eine Invalidität von 20 Prozent, kann eine Leistung von 20.000 Euro ausgezahlt werden. Ist zusätzlich eine Progression vereinbart, kann die Auszahlung bei höheren Invaliditätsgraden deutlich steigen.
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