Tierhalterhaftpflicht - Haftpflicht für Hund & Pferd vergleichen

Tierhalterhaftpflicht Versicherung für Hund & Pferd hier vergleichen - Haftpflicht für andere Tiere ▷ Zwinger oder Tierpensionen oder Nutztiere auf Anfrage

Hundehalterhaftpflicht

Die Haftpflicht für Hundehalter gehört in vielen Bundesländern zu den Pflichtversicherungen für Tierhalter. Spannend ist, dass die private Haftpflicht hingegen keine Pflichtpolice ist und somit Schäden die von zahmen Haustieren ausgehen nur im Rahmen des BGB an den Tierbesitzer übertragen werden können und das, wenn keine Privathaftpflichtpolice vorliegt, der Geschädigte auch leer ausgehen kann.
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Pferdehalterhaftpflicht

Die Pferdehalter Tierhalterhaftpflicht gehört auch zu den Pflichtpolicen für Pferdebesitzer. Diese kann man als Einzelpolice abschließen oder über eine Sammelpolice bei einem Reitverein. Fakt ist jedoch, dass dieser Versicherungsschutz für Pferdehalter eine Pflichtpolice ist.
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Zwingerhaftpflicht

Zwingerhaftpflicht - Haftpflichtversicherungslösung für Hundebesitzer in Rahmen ein Hundesucht oder beim Halten mehrerer Hunde.
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Haftpflicht andere Tiere

Auch Nutztiere oder Haustiere können einen Haftpflichtschaden verursachen eine Tierhalterhaftpflicht kann hier weiter helfen
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Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter vor Forderungen Dritter in einem versicherten Haftungsfall. Als Schadenfall könnte beispielsweise die körperliche Beschädigung einer Person gelten, die durch das Tier verursacht wurde, sei es ein Hund, ein Pferd, ein Pony, ein Esel oder andere Tiere, einschließlich Exoten oder Nutztiere. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist in vielen Bundesländern sogar Pflicht für Hundehalter und bietet umfassenden Schutz vor finanziellen Risiken. Ohne eine solche Versicherung könnten Tierhalter bei einem Schadensfall erheblichen Kosten ausgesetzt sein. Daher ist es ratsam, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Forderungen abzusichern und die Verantwortung als Tierhalter ernst zu nehmen. Diese Versicherung deckt nicht nur Personenschäden, sondern auch Sach- und Vermögensschäden ab, die durch das Tier verursacht werden können.