AU-Klausel: Leistung bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit
AU-Klausel: Frühere Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente bei vorrausichtlich länger andauernder Arbeitsunfähigkeit für finanzielle Sicherheit
AU-Klausel bietet zusätzliche Sicherheit - vor Feststellung der 50% igen Berufsunfähigkeit
Informieren Sie sich hier über die Vorteile einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel. Profitieren Sie von Leistungen ab 50% Berufsunfähigkeit oder sobald der 6-Monatsprognosezeitraum erfüllt ist. Die AU-Klausel bietet zusätzliche Sicherheit, da Sie bereits Anspruch auf Zahlungen haben, wenn Sie mindestens sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig sind – auch ohne vollständigen Berufsunfähigkeitsnachweis. So schützen Sie Ihr Einkommen umfassend. Verlassen Sie sich nicht auf die oft unzureichenden Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung infolge eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit. Schützen Sie Ihre finanzielle Zukunft rechtzeitig mit einer leistungsstarken Berufsunfähigkeitsversicherung und profitieren Sie von der wichtigen AU-Klausel als zusätzlichem Sicherheitsnetz.
Die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen wichtige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit der AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel) erhalten Sie bereits Leistungen, wenn Sie mindestens sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig (krankgeschrieben) sind – auch ohne, dass eine vollständige Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden muss. Im Gegensatz dazu zahlt die gesetzliche Rentenversicherung oft nur eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Angestellte haben Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, Selbständige müssen dafür privat vorsorgen, da sie in der Regel keinen Anspruch auf gesetzliches Krankentagegeld haben. Die AU-Klausel sorgt somit für eine verlässliche finanzielle Absicherung schon in der Phase der längeren Krankschreibung und schließt die Versorgungslücke zur gesetzlichen Rente.