Abrechnung der tierärztlichen Leistungen nach GOT
Abrechnung der tierärztlichen Leistungen im Rahmen der Hundekrankenversicherung oder OP-Versicherung nach GOT = Gebührenordnung für Tierärzte
Die GOT = Gebührenordnung für Tierärzte ist Grundlage einer tierärztlichen Rechnung
Wie bei der Krankenversicherung gibt es auch für Tierärzte eine Gebührenordnung, diese ist die Grundlage einer Abrechnung vom Tierarzt. Die GOT differenziert wie beim Menschen den einfachen, zweifachen, dreifachen oder vierfachen Satz der Gebührenordnung. Der Tierarzt bestimmt nach folgenden Grundlagen den abzurechnenden Faktor:
- Der Schwierigkeit der Leistungen, des Zeitaufwandes, des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen, des Wertes des Tieres und der örtlichen Verhältnisse.
- Ausgenommen sind Leistungen, für die es eine eigene GOT Position gibt.
Eine Hundekrankenversicherung bietet den Vorteil, dass die Abrechnung tierärztlicher Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erfolgt. Die GOT stellt sicher, dass Tierärzte ihre Leistungen zu festgelegten Preisen abrechnen, was Transparenz und faire Kosten gewährleistet. So sind Tierhalter vor unerwartet hohen Rechnungen geschützt und können sich darauf verlassen, dass die Kosten für Behandlungen ihres Hundes nachvollziehbar und gerecht abgerechnet werden. Dies gibt Sicherheit und Planungssicherheit in der Versorgung des Haustieres. Bitte beachten Sie, dass andere Vergütungssysteme, zum Beispiel eine Honorarvereinbarung - freie Vereinbarungen zur oder Abrechnungen im Ausland zur Behandlung des erkrankten oder verletzen Hundes zumeist nur im Rahmen der Kosten der GOT erstattet werden!
* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Hundekrankenversicherungsbedingungen der gewählten Hundekrankenversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!
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