Abweichender Halter | wenn VN & Halter nicht gleich sind
Abweichender Halter - KFZ-Versicherung > wenn der Versicherungsnehmer nicht gleich dem Fahrzeughalter ist, spricht man von einem abweichenden Halter
Abweichender Halter in der KFZ-Versicherung
Immer wieder kommt es vor, dass ein Kraftfahrzeug nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen werden kann. Hier spricht man dann von einem abweichenden Halter. Grundlage hierfür sind häufig abweichende Besitzverhältnisse, z.B. das KFZ gehört der Leasingfirma, dem Kind, einer Firma und der Versicherungsnehmer bringt seine SF-Klasse in den Vertrag seiner Firma oder in den des Arbeitgebers ein.
Bitte beachten Sie, die Reglungen zur Ausfalldeckung bei Ihrem Privathaftpflichttarif!
Aus diesem Grund empfehlen wir:
Den Einschluss der Rechtsschutz zur Ausfalldeckung!
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