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Auslandsschadenschutz KFZ | Deutschland ist fast überall

Die Auslandsschadenschutzversicherung hat nichts mit einer Schutzbriefleistung zu tun - sondern sorgt für eine Besserstellung bei Auslandsunfällen

Auslandsschadenschutz-Versicherung | KFZ-Haftpflicht

Wer mit seinem KFZ im Ausland unterwegs ist, macht sich oft keine Gedanken darüber, wie er im Ausland versichert ist. Jeder denkt, dass zumindest im europäischen Ausland gleiche Regeln hinsichtlich der KFZ-Haftpflicht gelten wie in Deutschland. Dieses ist aber leider nicht so. Wer mal unter sich für das Thema interessiert, findet auf Wikipedia erschreckende Aussagen!

So kann man dort lesen, dass Personenschäden in Spanien tatsächlich nur bis 349.550 EUR über die gesetzliche Mindestdeckung der KFZ-Haftpflicht mitversichert sind. Was aber, wen der IHNEN zugefügte Schaden bei einem Unfall höher ist?

Ja, da kann man nur hoffen, dass Ihr Unfallgegner verantwortungsbewusst genug gewesen ist und über seine Versicherung eine höhere Deckung abgeschlossen hat.

ODER, Sie haben über Ihre Kfz-Versicherung die Zusatzoption AUSLANDSCHADENSCHUTZ mit abgeschlossen. In diesen Fall trägt Ihre eigene KFZ Haftpflichtversich den über den Versicherungsschutz des Unfallgegners hinausgehenden Schaden bis zu den Deckungshöhen, die vertraglich vereinbart sind. Ergo, Sie werden so gestellt, als wäre der Unfall in Deutschland passiert!

Die Leistungen der KFZ-Haftpflicht gegenüber des von Ihnen geschädigten KFZ im Ausland und der damit verbundenen Personen werden immer gemäß der Bedingungen Ihres Versicherers erbracht, sofern Sie sich mit Ihrem KFZ im Geltungsbereich des KFZ-Versicherungsvertrages befinden!

 

Warum ist Auslandsschadenschutz wichtig?

Nicht in allen Ländern gelten gleich hohe Haftpflichtdeckungssummen wie in Deutschland. Hierzulande beträgt die gesetzliche Mindestdeckung 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
In vielen europäischen Ländern liegt diese Summe jedoch deutlich darunter – oft unter 50 Mio. Euro oder sogar unter 10 Mio. Euro. Kommt es zu einem schweren Unfall, droht Ihnen ohne Auslandsschadenschutz eine erhebliche finanzielle Lücke.

Unterschiede innerhalb und außerhalb der EU

Innerhalb der EU gilt grundsätzlich die „Grüne Karte“, die eine Mindestdeckung garantiert. Dennoch variiert die Höhe stark:

  • Frankreich: ca. 6 Mio. € Deckungssumme
  • Italien: rund 6 Mio. €
  • Tschechien: etwa 1,2 Mio. € 
  • Polen: rund 5 Mio. €

Außerhalb der EU – etwa in der Schweiz, Türkei oder Serbien – gelten oft noch geringere Limits. In der Türkei liegt die Mindestdeckung für Personenschäden beispielsweise nur bei 500.000 € pro Person – ein schwerer Unfall kann hier schnell zum finanziellen Risiko werden.

Typische Leistungsszenarien

a) Unfall in der EU mit niedriger Haftpflichtdeckung

Sie sind mit Ihrem Pkw in Italien unterwegs und ein einheimischer Fahrer verursacht einen Totalschaden an Ihrem Fahrzeug. Die italienische Versicherung zahlt nach nationalem Recht nur 6 Mio. € Deckungssumme – reicht dies nicht für die tatsächlichen Kosten, übernimmt Ihr Auslandsschadenschutzversicherung die Differenz gemäß deutschem Standard.

b) Unfall außerhalb der EU

Sie reisen mit Ihrem Auto nach Serbien. Ein Ortsansässiger verursacht einen Unfall mit Personenschaden. Die serbische Haftpflichtversicherung zahlt nur bis 100.000 € pro Geschädigtem. Ihr Auslandsschadenschutz springt ein und reguliert den Restbetrag – bis zur vereinbarten deutschen Versicherungssumme.

Vorteile einer Auslandsschadenschutz-Erweiterung

  • Schnelle Regulierung: Ihre Versicherung kümmert sich direkt um den Schaden.
  • Hohe Deckung: Erstattung bis zur deutschen Versicherungssumme.
  • Weltweiter Schutz: Gilt je nach Tarif auch außerhalb der EU.
  • Rechtssicherheit: Keine Streitigkeiten mit ausländischen Versicherern oder Gerichten.

Einige Versicherer bieten Auslandsschadenschutzzusatzdeckung bereits ab wenigen Euro pro Jahr als Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflicht oder Kaskoversicherung an.

Anbieter

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