Auslandsschadenschutz KFZ | Deutschland ist fast überall
Die Auslandsschadenschutzversicherung hat nichts mit einer Schutzbriefleistung zu tun - sondern sorgt für eine Besserstellung bei Auslandsunfällen
Auslandsschadenschutz-Versicherung | KFZ-Haftpflicht
Wer mit seinem KFZ im Ausland unterwegs ist, macht sich oft keine Gedanken darüber, wie er im Ausland versichert ist. Jeder denkt, dass zumindest im europäischen Ausland gleiche Regeln hinsichtlich der KFZ-Haftpflicht gelten wie in Deutschland. Dieses ist aber leider nicht so. Wer mal unter sich für das Thema interessiert, findet auf Wikipedia erschreckende Aussagen!
So kann man dort lesen, dass Personenschäden in Spanien tatsächlich nur bis 349.550 EUR über die gesetzliche Mindestdeckung der KFZ-Haftpflicht mitversichert sind. Was aber, wen der IHNEN zugefügte Schaden bei einem Unfall höher ist?
Ja, da kann man nur hoffen, dass Ihr Unfallgegner verantwortungsbewusst genug gewesen ist und über seine Versicherung eine höhere Deckung abgeschlossen hat.
ODER, Sie haben über Ihre Kfz-Versicherung die Zusatzoption AUSLANDSCHADENSCHUTZ mit abgeschlossen. In diesen Fall trägt Ihre eigene KFZ Haftpflichtversich den über den Versicherungsschutz des Unfallgegners hinausgehenden Schaden bis zu den Deckungshöhen, die vertraglich vereinbart sind. Ergo, Sie werden so gestellt, als wäre der Unfall in Deutschland passiert!
Die Leistungen der KFZ-Haftpflicht gegenüber des von Ihnen geschädigten KFZ im Ausland und der damit verbundenen Personen werden immer gemäß der Bedingungen Ihres Versicherers erbracht, sofern Sie sich mit Ihrem KFZ im Geltungsbereich des KFZ-Versicherungsvertrages befinden!
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