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Eigenschadendeckung an eigenem Eigentum durch eigens KFZ

Eigenschadendeckung in der Kfz-Versicherung: Schutz bei selbstverschuldeten Schäden am eigenen Eigentum, zum Beispiel Haus sinnvoll oder nicht?

Die Eigenschadendeckung hat wenig mit der Vollkaskoversicherung zu tun!

Mit einer Eigenschadendeckung meint der Versicherer nicht die Schäden, die durch widrige Umstände z.B. Fahrfehler des Fahrers an eigenen KFZ entstehen. Vielmehr wird die Haftung, die gemäß der KFZ-Haftpflichtbedingungen in der Regel nur für Schäden greift, die man Dritten zuführt, durch die besondere Klausel auf das eigene Eigentum des Versicherungsnehmers erweitert.

Beim Einschluss der Eigenschadendeckung sind dann also eigene Schäden an einem anderen eigenen Fahrzeug, welches z.B. beim Rangieren auf dem Hof beschädigt wird, also durch eigenes Verschulden, versichert. Selbstverschuldete Unfälle ohne Beteiligung Dritter sind durch die normale KFZ-Haftpflicht nicht gedeckt!

Schadenbeispiel: Bei dem eine Eigenschadendeckung sinnvoll gewesen wäre!

  • Parkschaden auf eigenem Gelände: Wenn Sie auf Ihrem eigenen Grundstück gegen einen Zaun fahren, übernimmt die Vollkasko den Schaden am Auto, während die KFZ-Haftpflicht den Schaden am eigenen Zaun nicht regulieren würde, da es sich nicht um den Schaden eines Dritten handeln würde. Anders liegt der Fall, wenn nicht der Halter den KFZ auch der Hauseigentümer ist. Dann kann durchaus die Schädigung eines Dritten vorliegen.

Bei mutmaßlichen Eigenschäden lohnt es sich durchaus mal einen Anwalt zu Rate zu ziehen, wenn der KFZ-Versicherer die Leistung aus der KFZ-Haftpflicht verweigert. Fakt ist, wer diese Zusatzdeckung mit in seiner KFZ-Versicherung hat, braucht im Schadenfall weniger mit dem Versicherer zu diskutieren!

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