Fahrerschutz-Versicherung FAU - KFZ-Unfallschutz für Fahrer

Optimaler Schutz für Fahrer von Kraftfahrzeugen: Fahrerschutz oder Fahrerunfall Versicherung (FAU) genannt Ergänzung Ihrer KFZ-Haftpflicht 

Fahrerschutz-Versicherung: Der Rundumschutz für Fahrer eines KFZ

Die Fahrerschutzversicherung ist eine wichtige Ergänzung zu Ihrer Kfz-Versicherung, die speziell den Fahrer eines Fahrzeugs absichert. Während die normale Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten abdeckt, bleibt der Fahrer im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls oft ungeschützt.

Genau hier setzt die Fahrerschutz-Versicherung an: Sie übernimmt die Kosten für Verletzungen des Fahrers, wie Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder auch Verdienstausfälle, die durch den Unfall entstehen.

Die Fahrerunfallversicherung hat nichts mit der Insassenunfallversicherung zu tun!

Darüber hinaus bietet die Fahrerschutz Versicherung Unterstützung bei Rehabilitationsmaßnahmen und hilft, finanzielle Risiken zu minimieren, die durch langfristige gesundheitliche Folgen entstehen könnten. Gerade für Personen, die regelmäßig selbst hinter dem Steuer sitzen, ist der Fahrerschutz eine sinnvolle Absicherung, um nicht auf den Kosten eines Unfalls sitzen zu bleiben. Die Fahrerschutz-Police ergänzt Ihre bestehende Kfz-Versicherung perfekt und sorgt dafür, dass Sie als Fahrer umfassend abgesichert sind – unabhängig davon, ob Sie privat oder beruflich unterwegs sind. Schützen Sie sich und fahren Sie mit einem guten Gefühl!

Inhaltsverzeichnis - Fahrerschutzversicherung FAU

HINWEIS!

Die hier wiedergegenenene Zusammenfassung, ist das Ergebnis aus der Ermittlung unterschiedlicher Tarifbedingungen diverser KFZ-Versicherer. Es ist sehr wahrscheinlich, das diese nicht den Tarifbedingungen Ihres Produktes entstammen. Im Schadensfall gelten immer die Versicherungsbedingungen Ihre Versicherungsvertrages und nicht diese Aussagen. Änderungen und Fehler vorbehalten! (Stand: 2026)

Was ist eine Fahrerschutz-Versicherung?

Die Fahrerschutz-Versicherung ist ein zusätzlicher Baustein der Kfz-Versicherung. Sie übernimmt Personenschäden des berechtigten Fahrers, wenn dieser bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet wird und kein Anspruch gegen einen Dritten besteht. Hintergrund ist, dass der Fahrer bei einem selbst verursachten Unfall keine Schadenersatzansprüche gegen die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen kann. Die Fahrerschutzversicherung schließt diese Lücke und orientiert sich dabei am Schadenersatzrecht. Sie ersetzt deshalb nicht nur eine einmalige Leistung, sondern kann – abhängig vom Schaden – auch langfristige finanzielle Folgen ausgleichen

Wann leistet die Fahrerschutz-Versicherung?

Versicherungsschutz besteht grundsätzlich dann, wenn

  • der berechtigte Fahrer einen Unfall mit dem versicherten Fahrzeug erleidet,
  • der Fahrer verletzt oder getötet wird,
  • kein anderer zum Schadenersatz verpflichtet ist oder dessen Leistungen nicht ausreichen,
  • die Voraussetzungen der Versicherungsbedingungen erfüllt sind.

Die Leistungen orientieren sich regelmäßig an den gesetzlichen Schadenersatzansprüchen, die der Fahrer gegenüber einem fremden Unfallverursacher hätte geltend machen können

Welche Kosten können übernommen werden

Je nach Tarif können unter anderem folgende Aufwendungen aus einer Fahrerschutzversicherung ersetzt werden:

  • Verdienstausfall
  • Pflegekosten
  • Kosten einer Haushaltshilfe
  • Heil- und Behandlungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Umbauten an Wohnung oder Fahrzeug
  • Hinterbliebenenleistungen
  • Bestattungskosten
  • sonstige notwendige unfallbedingte Aufwendungen

Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen Ihrer Fahrer-Schutzversicherung und der Höhe des entstandenen Schadens. Ferner kann es sein, das das genutze Fahrzeug PKW, Lieferwagen, LKW oder Motorrad zu abweichenden Regelungen in der Fahrerschutzpolice führt.

Wer ist versichert?

Versichert ist grundsätzlich der berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs. In vielen Tarifen spielt es keine Rolle, ob der Fahrer zugleich Versicherungsnehmer oder Fahrzeughalter ist. Entscheidend ist, dass die Person das Fahrzeug mit Zustimmung nutzen durfte und der Schaden während des versicherten Gebrauchs entstanden ist. Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf den Fahrer und nicht auf Mitfahrer, da diese bereits über andere Regelungen abgesichert sein können.

Welche Ausschlüsse gibt es?

Wie jede Versicherung kennt auch die Fahrerschutz-Versicherung bestimmte Leistungsausschlüsse. Häufig besteht kein Versicherungsschutz beispielsweise bei

  • vorsätzlicher Herbeiführung des Unfalls,
  • Fahrten ohne erforderliche Fahrerlaubnis,
  • Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
  • Teilnahme an genehmigungspflichtigen Rennen oder Geschwindigkeitsveranstaltungen,
  • groben Verstößen gegen vereinbarte Obliegenheiten,
  • teilweise auch bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt, sofern dies in den Bedingungen geregelt ist.

Die genauen Ausschlüsse ergeben sich immer aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Fahrerschutz oder private Unfallversicherung – wo liegen die Unterschiede?

Viele Autofahrer gehen davon aus, dass eine private Unfallversicherung eine Fahrerschutz-Versicherung überflüssig macht. Tatsächlich verfolgen beide Versicherungen unterschiedliche Ziele und ergänzen sich sinnvoll.

Die Fahrerschutz-Versicherung orientiert sich am Schadenersatzrecht. Sie ersetzt den tatsächlichen finanziellen Schaden des Fahrers nach einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall oder wenn kein anderer Schadenersatz leisten muss. Dazu gehören beispielsweise Verdienstausfall, Pflegekosten, Schmerzensgeld, notwendige Umbaumaßnahmen oder Hinterbliebenenleistungen.

Eine private Unfallversicherung dagegen zahlt in erster Linie vereinbarte Kapitalleistungen oder Renten, wenn durch einen Unfall eine dauerhafte Invalidität entsteht. Ob tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist, spielt dabei meist keine Rolle. Dafür besteht der Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr – nicht nur im Straßenverkehr.

Wer beide Versicherungen besitzt, profitiert häufig von einem besonders umfassenden Schutz. Während die Fahrerschutz-Versicherung den konkreten Personenschaden ersetzt, sorgt die private Unfallversicherung zusätzlich für vereinbarte Kapitalleistungen.

Vergleich: Fahrerschutz-Versicherung oder private Unfallversicherung?

Leistung Fahrerschutz-Versicherung Private Unfallversicherung
Gültigkeit Nur bei Unfällen mit dem versicherten Fahrzeug Weltweit, rund um die Uhr
Versicherte Person Berechtigter Fahrer Versicherte Person
Schmerzensgeld ✓ möglich ✗ nein
Verdienstausfall ✓ ja ✗ nein
Pflegekosten ✓ ja teilweise
Haushaltshilfe ✓ ja teilweise
Hinterbliebenenleistungen ✓ möglich abhängig vom Vertrag
Umbaukosten Wohnung/Fahrzeug ✓ möglich teilweise
Invaliditätsleistung Indirekt über Schadenersatz ✓ Hauptleistung
Einmalige Kapitalzahlung Nur wenn vereinbart ✓ Standard
Unfallrente teilweise optional
Gilt auch außerhalb des Straßenverkehrs ✗ nein ✓ ja

Reicht eine Fahrerschutz-Versicherung alleine aus?

Nein. Die Fahrerschutz-Versicherung schützt ausschließlich den Fahrer bei einem Unfall mit dem versicherten Fahrzeug. Sie greift beispielsweise nicht bei einem Sturz mit dem Fahrrad, einem Freizeitunfall, einem Arbeitsunfall oder einem Haushaltsunfall.

Eine private Unfallversicherung bietet dagegen rund um die Uhr Versicherungsschutz – unabhängig davon, wo sich der Unfall ereignet. Wer einen möglichst umfassenden Schutz wünscht, kombiniert daher beide Versicherungen sinnvoll miteinander.

Für wen ist eine Fahrerschutz-Versicherung besonders empfehlenswert?

Der Einschluss lohnt sich insbesondere für Menschen, die regelmäßig selbst am Steuer sitzen. Dazu gehören unter anderem:

  • Berufspendler
  • Vielfahrer
  • Außendienstmitarbeiter
  • Mitarbeiter von Firmen (Leistung neben der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfall)
  • Selbstständige Handwerker
  • Familien mit einem gemeinsamen Fahrzeug Fahranfänger
  • Senioren, die regelmäßig Auto fahren
  • Fahrer von Wohnmobilen
  • Fahrer von Lieferwagen, Transportern, Sprinter, LKW bis 3,5 Tonneen
  • Motorradfahrer

Gerade Selbstständige können nach einem schweren Unfall erhebliche Einkommensverluste erleiden. Die Fahrerschutz-Versicherung kann in solchen Fällen dazu beitragen, finanzielle Belastungen deutlich zu reduzieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Fahrerschutz-Versicherung?

Was ist eine Fahrerschutz-Versicherung?

Die Fahrerschutz-Versicherung ist ein zusätzlicher Baustein der Kfz-Versicherung. Sie schützt den berechtigten Fahrer vor den finanziellen Folgen eines selbst verschuldeten oder mitverschuldeten Verkehrsunfalls und schließt damit eine wichtige Versorgungslücke.

Warum reicht die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Fahrer nicht aus?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die anderen Personen zugefügt werden. Der Fahrer selbst hat bei einem selbst verursachten Unfall grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen für seine eigenen Personenschäden.

Welche Leistungen übernimmt die Fahrerschutz-Versicherung?

Je nach Tarif können unter anderem Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten, Haushaltshilfe, Rehabilitationskosten, Umbaukosten, Bestattungskosten sowie Hinterbliebenenleistungen übernommen werden.

Wer ist durch die Fahrerschutz-Versicherung versichert?

Versichert ist in der Regel der berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug mit Zustimmung des Halters genutzt wurde.

Gilt der Versicherungsschutz auch bei selbst verschuldeten Unfällen?

Ja. Genau für diese Fälle wurde die Fahrerschutz-Versicherung entwickelt. Sie übernimmt Personenschäden des Fahrers, wenn kein anderer Schadenersatz leisten muss.

Zahlt die Fahrerschutz-Versicherung auch bei einem unverschuldeten Unfall?

In erster Linie ist der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung leistungspflichtig. Reichen diese Leistungen nicht aus oder bestehen besondere Voraussetzungen, kann die Fahrerschutz-Versicherung ergänzend greifen.

Übernimmt die Fahrerschutz-Versicherung Schmerzensgeld?

Viele Tarife sehen Leistungen für Schmerzensgeld vor. Der Umfang richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen und dem tatsächlichen Schaden.

Wird Verdienstausfall ersetzt?

Ja. Kann der Fahrer nach einem Unfall vorübergehend oder dauerhaft nicht arbeiten, kann der entstandene Verdienstausfall im Rahmen der vereinbarten Bedingungen ersetzt werden.

Sind Pflegekosten mitversichert?

Ja. Muss der Fahrer nach einem schweren Unfall gepflegt werden, können notwendige Pflegekosten übernommen werden.

Werden Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen?

Kann der Haushalt aufgrund der Unfallfolgen nicht mehr selbst geführt werden, übernehmen viele Tarife die Kosten für eine notwendige Haushaltshilfe.

Ersetzt die Fahrerschutz-Versicherung Umbaukosten?

Ja. Erforderliche Umbaumaßnahmen an Wohnung oder Fahrzeug können je nach Tarif Bestandteil des Versicherungsschutzes sein.

Gibt es eine Höchstentschädigung?

Ja. Die maximale Leistung richtet sich nach der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme.

Ist die Fahrerschutzpolice mit einer privaten Unfallversicherung vergleichbar?

Nein. Die Fahrerschutz-Versicherung ersetzt konkrete Personenschäden nach den Grundsätzen des Schadenersatzrechts. Die private Unfallversicherung zahlt dagegen überwiegend vereinbarte Kapitalleistungen bei dauerhafter Invalidität.

Zahlt die Fahrerschutz-Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?

Viele moderne Tarife leisten auch bei grober Fahrlässigkeit. Maßgeblich sind jedoch immer die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Besteht Versicherungsschutz bei Alkohol oder Drogen?

In der Regel besteht bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kein Versicherungsschutz. Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen

Ist der Fahrerschutz auch im Ausland gültig?

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz in den vertraglich vereinbarten Ländern. Der genaue Geltungsbereich richtet sich nach den Versicherungsbedingungen.

Führt ein Schaden aus der Fahrerschutz-Versicherung zu einer Rückstufung?

In vielen Tarifen erfolgt durch Leistungen aus der Fahrerschutz-Versicherung keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Ist die Fahrerschutz-Versicherung teuer?

Der Einschluss kostet häufig nur einen geringen Mehrbeitrag pro Jahr und zählt zu den preiswerten Erweiterungen einer Kfz-Versicherung.

Ist eine Fahrerschutz-Versicherung empfehlenswert?

Ja. Sie schließt eine wesentliche Lücke der Kfz-Haftpflichtversicherung und kann im Ernstfall hohe finanzielle Belastungen abfedern. Besonders bei schweren Verletzungen kann sie eine wertvolle Ergänzung zum bestehenden Versicherungsschutz sein.

Für wen lohnt sich eine Fahrerschutz-Versicherung besonders?

Sie ist besonders sinnvoll für Vielfahrer, Berufspendler, Selbstständige, Außendienstmitarbeiter sowie alle Personen, die regelmäßig selbst ein Fahrzeug führen.