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Der Fahrzeughalter muss nicht der Versicherungsnehmer sein

Der Fahrzeughalter muss nicht unbedingt der Versicherungsnehmer sein. Es ist jedoch üblich, dass Halter und Versicherungsnehmer dieselbe Person sind.

Wer kann Fahrzeughalter muss nicht der Versicherungsnehmer des KFZ sein?

  • Natürliche Personen: Jede volljährige Person (mindestens 18 Jahre alt), die das Fahrzeug nutzt und für dessen Betrieb sowie Unterhalt verantwortlich ist, kann als Fahrzeug Halter eingetragen werden. Minderjährige können nur in Ausnahmefällen Fahrzeughalter sein, etwa wenn sie durch ein Gericht dazu befugt werden (z. B. bei besonderen Umständen wie Erbschaft).
  • Juristische Personen: Unternehmen, Vereine oder Behörden können ebenfalls als Fahrzeug-Halter eingetragen werden. In diesem Fall übernimmt ein gesetzlicher Vertreter oder eine beauftragte Person die Verantwortung.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Fahrzeughalters. Der Fahrzeughalter trägt wichtige Pflichten. Er ist gesetzlich verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um Schäden an Dritten abzudecken, und muss die KFZ-Steuer zahlen. Zudem ist er verantwortlich für die Anmeldung und Ummeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde, insbesondere bei einem Halterwechsel. Der Fahrzeughalter sorgt dafür, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist, einschließlich regelmäßiger TÜV-Prüfungen. Bei Verkehrsverstößen ist der Halter Ansprechpartner für Behörden und muss den Fahrer benennen können, wenn er selbst nicht gefahren ist. Diese Pflichten gewährleisten Sicherheit und Rechtmäßigkeit im Straßenverkehr.

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