Gefährdungshaftung: Grundlage der Kfz-Haftpflichtversicherung

Gefährdungshaftung als essenzieller Bestandteil für verschuldensunabhängige Haftung im Straßenverkehr und Kfz-Haftpflichtversicherung

Gefährdungshaftung als Rechtsgrundlage für Kfz-Haftung

Die gesetzliche Grundlage der Gefährdungshaftung für den Betrieb von Kraftfahrzeugen ist in § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Danach haftet der Halter eines Fahrzeugs für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen, unabhängig davon, ob ihn persönlich ein Verschulden trifft.

Wichtige Eckpunkte aus § 7 Abs. 1 StVG:

  • Der Halter haftet für alle Schäden, die aus der "typischen Betriebsgefahr" eines Fahrzeugs resultieren.
  • Es ist unerheblich, ob der Fahrer des Fahrzeugs schuldhaft gehandelt hat.
  • Der Schaden muss kausal durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht worden sein.

Die Gefährdungshaftung bildet die Grundlage für die Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Versicherung übernimmt dabei die Verpflichtung, berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren

Bedeutung der Kfz-Haftpflichtversicherung:

  • Schutz des Geschädigten: Da die Gefährdungshaftung verschuldensunabhängig ist, hat der Geschädigte stets Anspruch auf Ersatz seiner Schäden, solange sie auf die Betriebsgefahr des Fahrzeugs zurückzuführen sind.
  • Finanzieller Schutz des Fahrzeughalters: Der Halter wird durch die Versicherung vor den finanziellen Folgen der Gefährdungshaftung geschützt.

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