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Ältere Vertragsrechte - KFZ-Versicherung - richtig Wechseln

Fahrzeugabmeldung und Wiederzulassung auf denselben Halter: Vorversicherung bleibt bestehen – ältere Vertragsrechte bleiben erhalten

Eine simple Fahrzeugabmeldung ohne Ablaufkündigung berechtigt nicht zum Versichererwechsel!

Wird ein Fahrzeug abgemeldet , ohne dass eine Ablaufkündigung beim Versicherer erfolgt, bleibt der Vertrag bestehen. In diesem Fall tritt automatisch die Ruheversicherung in Kraft. Während dieser Zeit bleibt ein reduzierter Versicherungsschutz bestehen, meist für Haftpflicht und Teilkasko, jedoch ohne Vollkasko.

Ein Versichererwechsel ist in dieser Phase nicht möglich, da die bestehende Versicherung weiterhin gilt. Beim Versuch wird der alte Versicherer zu Recht ältere Vertragsrechte geltend machen. Was zur Folge hat, das der neue KFZ-Versicherer keine SF-Klasse erhält und den Vertrag wegen Doppeltversicherung aufheben muss.

Die Ruheversicherung in der Kfz-Versicherung tritt ein, wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, der Versicherungsvertrag jedoch nicht gekündigt wurde. Während der Ruhephase bleibt meist ein kostenloser oder stark vergünstigter Versicherungsschutz bestehen, der in der Regel die Kfz-Haftpflicht und häufig auch die Teilkasko umfasst. Vollkasko entfällt in der Ruhezeit. Das Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden und muss auf einem privaten Grundstück stehen. Die Ruheversicherung gilt je nach Versicherer bis zu 18 Monate, danach endet der Vertrag oder geht in eine beitragspflichtige Variante über. Bei Saisonkennzeichen greift die Ruheversicherung automatisch außerhalb des festgelegten Saisonzeitraums. Wird das Fahrzeug innerhalb der Ruheversicherungszeit wieder zugelassen, kann der bestehende Vertrag oft ohne neue Prüfung fortgesetzt werden. Die Ruheversicherung schützt somit abgemeldete Fahrzeuge ohne zusätzlichen Beitrag und erleichtert eine spätere Wiederanmeldung.

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