Abhandenkommen + Beschädigung geliehener - gemieteter Sachen | PHV
Das Abhandenkommen oder die Beschädigung geliehener oder gemieteter Sachen kann im Rahmen der Privathaftpflicht mitversichert sein.
Wer sich fremde Sachen leiht, deckt selten daran was passiert, wenn die geliehenen, gemieteten, gepachteten, geleasten Gegenstände kaputt gehen oder schlimmer noch abhandenkommen. Je nach Privathaftpflichttarif können z.B. bewegliche Einrichtungsgegenstände von Ferienunterkünften (z.B Mobiliar, Heimtextilien, Geschirr) mitversichert sein.
Bitte beachten Sie:
Wer sich zum Beispiel eine Heckenschere leiht muss im Schadensfall damit rechnen, dass er lediglich den Zeitwert der Schere erstattet bekommt, wenn er im Schadensfall in seinem Privathaftpflichtversicherungstarif keine „Neuwertentschädigung“ vereinbart hat.
Weitere nützliche Produkt zu privaten finanziellen Enthaftung

Eine wichtige Zusatzpolice zur PHV=Privathaftpflichtversicherung für Hunde- und Pferdehalter ist die Tierhalterhaftpflicht. Weiterlesen >>>

Rechtsschutzversicherung > diverse Anbieter & Tarife für Privat | Gewerbe | Freiberufler | Landwirte sofort vergleichen. Weiterlesen >>>