Abwehr unberechtigter Ansprüche ▷ Privathaftpflicht
Wer von der Abwehr unberechtigter Ansprüche im Zusammenhang mit der Privathaftpflicht spricht meint häufig die passive Rechtsschutzfunktion der PHV.
Abwehr unberechtigter Ansprüche - passive Rechtsschutzfunktion der Privathaftpflicht
Wer über eine Privathaftpflichtversicherung versichert ist, wundert sich häufig, warum der Versicher sehr schnell eine Schadensmeldung vom Kunden verlangt. Das liegt nicht nur daran, dass der Versicherer gegenüber dem Geschädigten eine schnelle Schadensregulierung sicherstellen kann, sondern vielmehr an der Tatsache, der der Privathaftpflicht Versicherer die Leistungspflicht prüfen muss. Ist der Versicherungsnehmer für einen eingetretenen Schaden nicht haftbar zu machen, lehnt der Versicherer schon mal die Leistung an den mutmaßliche Geschädigten ab. Hier spricht man dann von der "passiven Rechtsschutzfunktion" der Privathaftpflichtversicherung. Aus diesem Grund ist es extrem wichtige, einen eingetretenen Schaden unverzüglich beim Privathaftpflicht Versicherer zu melden.
Leider ist diese keine freiwillige Sache, da der Versicherer dieses auch im Rahmen der vertraglichen Obliegenheiten verlangt!
Abwehr unberechtigter Ansprüche bedeutet, sich gegen ungerechtfertigte oder unrechtmäßige Forderungen oder Ansprüche zu verteidigen. Dies kann in verschiedenen Kontexten auftreten, sei es im persönlichen Leben, im geschäftlichen Umfeld oder im rechtlichen Bereich. Im privaten Bereich kann man sich unter anderem durch eine Privathaftpflicht vor Forderungen schützen, die nach § 823 einen Schadensersatz nach sich ziehen würden, da der Versicherer zur Prüfung der Haftung gezwungen ist.
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