Ansprüche: von Arbeitgeber und oder Arbeitskollegen | PHV
Mitversicherung von Haftungschäden am Arbeitsplatz im Verhältnis als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber / einem Arbeitskollegen
Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer
Grundsatz: Arbeitnehmer haften für Schäden, die sie dem Arbeitgeber zufügen, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.
- Haftungsstufen:
- Leicht fahrlässig → Keine Haftung
- Mittlere Fahrlässigkeit → Bedienfehler an einer Maschine → Quotelung der Haftung
- Grobe Fahrlässigkeit → Volle oder überwiegende Haftung
- Vorsatz → Absichtliche Sabotage → Volle Haftung
Empfehlenswert ist immer der Gang zum Anwalt, eine Rechtsschutzpolice schützt vor den Anwalts- und Gerichtskosten!
Ansprüche von Arbeitskollegen: Arbeitnehmer haften grundsätzlich für Schäden, die sie Kollegen zufügen. Im Rahmen "gefahrgeneigter Arbeit" besteht jedoch eine Haftungsbeschränkung, ähnlich der Arbeitgeberhaftung. So haftet ein Staplerfahrer, der versehentlich einen Kollegen verletzt, möglicherweise nicht, während bei vorsätzlicher Sachbeschädigung volle Haftung besteht. Die private Haftpflichtversicherung deckt beruflich verursachte Schäden meist nicht ab. Eine Ausnahme bilden Schäden im privaten Umfeld, etwa wenn ein Arbeitskollege außerhalb der Arbeit fahrlässig verletzt wird. Manche Tarife bieten zudem einen begrenzten Schutz für bestimmte Berufsgruppen, wie Lehrer oder Pflegekräfte.
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