Asbestschädenschäden ▷ Privathaftpflicht
Asbestschäden und ihre Behandlung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung: Deckungslücken und wichtige Hinweise für Versicherungsnehmer
Asbestschäden und ihre Relevanz in der privaten Haftpflichtversicherung
Was heute eher verteufelt wird, war früher der Baustoff der Zukunft. Asbest war in vielen Baustoffen drin. Wer nun heute seine Wohnung, sein Haus sanieren möchte, sollte dieses durch einen Fachmann durchführen lassen. Führt diese Sanierung zu einem Schaden am Hausrat des Mieters z.B. durch asbesthaltigen Staub liegt die Haftung eigentlich bei der durchführenden Sanierungsfirma. Führt jedoch eine Handlung des Hausbesitzers zu einer Verunreinigung der Möbel des Mieters, durch Asbeststaub, kann dieses ein Schadensereignis für dessen Privathaftpflicht sein.
Asbestschäden sind in der Regel nicht durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Der Grund dafür liegt in den hohen Gesundheitsrisiken und den erheblichen finanziellen Folgeschäden, die mit Asbestbelastungen verbunden sind. Schäden durch Asbest können beispielsweise durch Renovierungsarbeiten entstehen, bei denen asbesthaltige Materialien freigesetzt werden. Da solche Risiken als bekannt gelten, schließen die meisten Versicherer sie explizit aus. Für Betroffene ist es wichtig, vor Beginn von Arbeiten in älteren Gebäuden mögliche Asbestvorkommen prüfen zu lassen.
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