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Aufsichtspflichtverletzung - Verletzung Aufsichtspflicht | PHV

Eine Verletzung Aufsichtspflicht führt nicht automatisch zu einer Leistung der Privathaftpflicht des Versicherungsnehmers

Aufsichtspflicht: Wann haften Eltern für ihre Kinder und welche Faktoren spielen eine Rolle?

Beim Thema Aufsichtspflichtverletzung sollte man vorsichtig sein, da jede Beschreibung rechtlich hinterfragt werden kann. Eltern haben eine Erziehungs- und Aufsichtspflicht. Verursacht eine Art Schaden, wird die Haftbarkeit geprüft – abhängig vom Alter und weiteren Faktoren.

  • Deliktsunfähig sind: Kinder bis zum 7. vollendeten Lebensjahr
  • Bedingt deliktsfähig sind: Kinder und Jugendliche vom 8. bis zum 18. Lebensjahr

Oft ist es aber auch so, dass die geistige Entwicklung des Kindes bei der Prüfung der Schuldfähigkeit mit beurteilt wird, was zum Vorteil für das Kind sein kann und zum Nachteil für den Geschädigten.

Ein Schadensbeispiel aus der Vergangenheit: (1999): Eine Mutter kocht in der Küche Mittag und wirft hin und wieder einen Blick auf die im Hof spielenden Kinder. Nachdem Sie eine Weile mit der Zubereitung des Essens beschäftigt war, wirft Sie erneut einen Blick auf die spielenden Kinder und musste feststellen, dass diese in der Zwischenzeit ein auf dem Hof stehendes Auto mit selbst gebauten Schwertern bearbeitet hatten. Schaden an Kotflügel und an der Motorhaube 3.500 DM. Die Mutter bestritt zunächst gegenüber dem Versicherer die Aufsichtspflicht verletzt zu haben, was zu einer Ablehnung des Schadens durch den Versicherer führte, da die Klausel „Mitversicherung von deliktunfähigen Kindern“ nicht Bestandteil der Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung war!

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