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Ausfalldeckung in der PHV ▷ wenn der Schädiger nichts hat

Wenn der Geschädigte nicht mit der Regulierung seines Schadens rechnen muss, da der Schädiger weder eine PHV - Privathaftpflicht noch Vermögen hat!

Ausfalldeckung: Schutz vor finanziellen Verlusten bei zahlungsunfähigen Verursachern

Die Ausfalldeckung, auch Forderungsausfalldeckung genannt, schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Nachteilen im Schadensfall, wenn der Schädiger seine Schadensersatzleistung gegenüber dem Geschädigten aufgrund des Fehlens einer entsprechenden Haftpflichtversicherung und fehlendem Vermögen nicht erbringen kann.

Wichtig:

Nur selten erbringt der Privathaftpflichtversicherer eine Leistung ohne einen Nachweis. Das bedeutete für den Geschädigten, er muss zunächst erst einmal gegen den Schadensverursacher einen Titel vor Gericht erwirken. Erst dann ist mit einer Leistung aus der eigenen Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der Ausfalldeckung zu rechnen.

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Ausfalldeckung in Ihrem Privathaftpflichttarif! Diese sichert Sie ab, falls Ihnen durch eine dritte Person ein Schaden entsteht, der Verursacher jedoch nicht zahlungsfähig ist und keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt. Ohne eine solche Absicherung bleiben Sie möglicherweise auf den Kosten sitzen. Aus diesem Grund empfehlen wir den Einschluss eines Rechtsschutzes zur Ausfalldeckung! Dies hilft Ihnen, Ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen und schützt Sie vor finanziellen Verlusten. Prüfen Sie jetzt Ihren Tarif und sichern Sie sich den optimalen Preis!

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