Besitz unbebauter Grundstücke: Privathaftpflicht für Eigentümer
Der Besitz unbebauter Grundstücke z. B. Wiesen, Bauplätze, Gärten kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine PHV mitversichert sein
Besitz unbebauter Grundstücke und Privathaftpflichtversicherung
Der Besitz unbebauter Grundstücke kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert sein – aber das hängt vom konkreten Versicherungsvertrag ab. Hier eine kurze Übersicht:
- Unbebaute Grundstücke (z. B. Wiesen, Bauplätze, Gärten) sind mitversichert, sofern keine besondere Nutzung vorliegt (z. B. gewerbliche Nutzung oder Vermietung).
- Es darf kein Bauvorhaben laufen – sonst ist oft eine Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.
- Die Grundstücke müssen sich in Deutschland befinden (je nach Tarif kann auch EU oder weltweit gelten).
Der Besitz unbebauter Grundstücke bringt auch ohne Bebauung Haftungsrisiken mit sich – etwa bei Verletzungen durch ungesicherte Gruben, umstürzende Bäume oder Glätte. Viele Privathaftpflichtversicherungen decken diese Risiken ab, wenn es sich um private, unbebaute Grundstücke handelt und keine gewerbliche Nutzung oder Bauaktivität vorliegt. Wichtig ist, die Größe und Anzahl der Grundstücke sowie eventuelle Nutzungseinschränkungen zu beachten, da diese je nach Versicherer variieren. Bei geplanten Bauvorhaben ist zusätzlich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich. Eigentümer sollten ihre Police prüfen oder beim Versicherer nachfragen, ob der Besitz unbebauter Grundstücke automatisch mitversichert ist. So lassen sich Haftungsrisiken effektiv absichern und unangenehme Überraschungen im Schadenfall vermeiden.
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