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Quad mit Zulassung als Zugmaschine versichern | KEIN LOF

Quad-Versicherung für Quad mit Zulassung als Zugmaschine - WKZ 401 >> kein LOF Quad - Ackerschlepper << hier vergleichen

Nachteile einer Quad-Versicherung nach WKZ 401

Wer ein Quad mit einer Zulassung als Zugmaschine besitzt, sollte prüfen, ob dieses nicht bei einem Versicherer als normales Quad zu versichern geht. Der Nachteil einer Versicherung als ZUGMASCHINE im Vergleichsrechner als WKZ 401 bezeichnet liegt in folgenden Punkten:

  • Oft schlechtere Leistungen als im Quadtarif nach WKZ 031
  • Zweitwagenregelungen gibt es eigentlich gar nicht
  • Schadenfreiheitsklassen von anderen KFZ, PKW, Quad, Motorrad,... können in der Regel nicht übernommen werden

Ein Quad mit Zulassung als Zugmaschine ist weder eine landwirtschaftliche Zugmaschine - Ackerschlepper noch ein Quad, welches unter der Wagniskennziffer WKZ-031 zu versichern wäre.  Dem Grunde nach wird eine Quad Zugmaschine bei der Versicherung in den Tarif für große Sattelzugmaschinen nach WKZ 401 eingestuft. Was von der Prämie recht attraktiv sein kann, wird dann zum Nachteil, wenn man eine vorhandene Schadenfreiheitsklasse in die Versicherung einbringen will. Die Struktur der Fahrzeuggruppen verhinder in der Regele einer Rabattübernahme!

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