Such- Rettungs- und Bergungskosten im Rahmen der Unfallversicherung
In vielen Unfallversicherungspolicen sind auch Bergungs-, Such- und Transportkosten zur Bergung der verunfallten versicherten Person mit abgedeckt
Kosten für Bergung, Such und Transportkosten nach Unfall können erheblich sein
Typischerweise umfassen Bergungskosten Leistungen wie die Suche nach einer vermissten Person, den Transport einer verletzten Person aus schwer zugänglichen Gebieten oder die medizinische Evakuierung aus abgelegenen Orten zum nächst erreichbaren Krankenhaus, zur Spezialklinik oder zur nächstgelegenen Druckkammer. Diese Kosten für Personenbergung können erheblich sein, insbesondere wenn spezielle Ausrüstung oder spezialisierte Teams erforderlich sind.
Bei einem Unfall im Ausland könnten Kosten für Heimfahrt- oder Übernachtungskosten mitreisender Kinder mitversichert sein. Bei Unfall mit Todesfolge könnten die Überführungskosten oder die Bestattung mitversichert sein.
Neben den Bergungs- und Rettungskosten nach einem Unfall im Rahmen der privaten Unfallversicherung können weitere Leistungen wie die Rückkehr an den ständigen Wohnort einschließlich Rückholung per Flugzeug versichert sein. Zu beachten ist, unter welchen Voraussetzungen in welcher Höhe geleistet wird. Teilweise ist die Rückholung ohne medizinische Begründung an eine mindest Krankenhausaufenthaltsdauer gebunden.
* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!
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