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Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen | keine Standart!

Private Unfallversicherung deckt bedingt Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wie Trunkenheit, Medikamente, Herzinfarkt, epileptischen Anfällen, ... ab.

Bewusstseinsstörungen als Unfallursache

Eine Bewusstseinsstörung tritt auf, wenn die versicherte Person so in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der Gefahrenlage nicht mehr gerecht wird. Die Unfallversicherung bietet auch in solchen Fällen bedingt Schutz, da Unfälle infolge von Bewusstseinsstörung in den alten Tarifen als Leistungsausschluss galten. Ursachen für Bewusstseinsstörungen könnten sein:

  • eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder
  • der Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Bewusstsein beeinträchtigen.

Verursacht die versicherte Person aufgrund von alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen einen Unfall, fällt dieser unter den Versicherungsschutz, wenn der Blutalkoholgehalt unter einem definierten Wert liegt, idealerweise unter xx ‰. Abschläge werden für Einschränkungen des Leistungsumfangs oder das Fehlen einer Leistung vorgenommen. Versicherungsschutz besteht beispielsweise auch bei Unfällen infolge von Ohnmachtsanfällen, Trunkenheit, Medikamenteneinfluss, Herzinfarkt, Schlaganfällen, epileptischen Anfällen, Übermüdung, Schlafwandeln oder Erschrecken, selbst wenn dadurch eine Bewusstseinsstörung ausgelöst wurde. Dieser umfassende Schutz stellt sicher, dass die versicherte Person auch bei Unfällen durch gesundheitliche Probleme oder Einflüsse abgesichert ist.

* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!

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