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Eigenbewegungen als Unfallursache | Unfallversicherung

"Eigenbewegungen" im Kontext einer Unfallversicherung bezieht sich auf Bewegungen des Körpers die von der versicherten Person selbst initiiert werden

Verletzungen durch Eigenbewegungen sind kein seltenes Phänomen sondern der reine Alltag

Eine gute private Unfallversicherung sollte Leistungen für Eigenbewegungen oder Verletzungen aufgrund erhöhter Kraftanstrengungen beinhalten. Hier sind einige Beispiele für Situationen, die unter Eigenbewegungen fallen können und wie sie von einer Unfallversicherung behandelt werden könnten:

  • Muskelrisse oder Zerrungen und Zerreißungen von Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken, Bauch- und Unterleibsbrüche
  • Knochenbrüche beim Sport
  • Verstauchungen oder Prellungen beim Stolpern, Verrenkung eines Gelenkes

Diese Beispiele zeigen, dass die Deckung durch eine private Unfallversicherung stark von den spezifischen Bedingungen und Ausschlüssen der jeweiligen Police abhängt. Es ist ratsam, sich bei einem Versicherungsvertreter genau zu informieren, welche Arten von Verletzungen und unter welchen Umständen abgedeckt sind.

* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!

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