+49 (0) 53 29 - 69 09 000

MO. - DO. 8 - 12 und 14 - 18 | FR. 8 - 12 UHR

Erfrieren / Erfrierung als Unfallursache | Unfallversicherung

In einer privaten Unfallversicherung sind Schäden durch Erfrieren oft abgedeckt, solange die Erfrierungen direkt durch einen Unfall verursacht werden

Unfallereignis - Gesundheitsschäden oder Tod durch Erfrierungen

Eine private Unfallversicherung deckt in der Regel auch Schäden durch Erfrieren ab, vorausgesetzt, die Erfrierung ist die direkte Folge eines Unfalls. Hier einige Punkte, wie Erfrierungen üblicherweise in Unfallversicherungen behandelt werden:

Direkte und indirekte Folgen: Viele Versicherungen decken sowohl direkte als auch indirekte Folgen von Unfällen ab. Wenn also die Erfrierung als direkte Folge eines Unfalls auftritt, wie beispielsweise durch eine Zwangslage in einer extrem kalten Umgebung ohne Möglichkeit zur Flucht, würde dies in der Regel abgedeckt

Nachweis und Ansprüche: Für den Versicherungsanspruch ist in der Regel ein ärztlicher Bericht erforderlich, der die Erfrierungen bestätigt und den Zusammenhang mit dem Unfallhergang darlegt. Es kann auch notwendig sein, Beweise für die Umstände des Unfalls zu erbringen, wie z.B. Polizeiberichte oder Zeugenaussagen.

* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!

Weitere nützliche Versicherungsprodukte als Ergänzung zur privaten Unfallversicherung

Krankenhauszusatzversicherung online Leistungsvergleich machen

Es gibt Krankheiten, da hilft auch der beste Heilpraktiker nicht weiterer. Eine Krankenhauszusatzpolice macht Sie zum Privatpatient im Krankenhaus. Weiterlesen >>>

Zu finanziellen Absicherung der Arbeitskraft kommt man an einer Berufsunfähigkeitsversicherung einfach nicht vorbei, aber es gibt auch andere Wege, die nicht so viel kosten.

Eine Arbeitskraftabsicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann durch kein anderes Produkt ersetzt werden. Weiterlesen >>>

 

Anbieter

VSC Assekuranz-Makler®
UG (haftungsbeschränkt)
Unter den Birken 14
38707 Schulenberg | Clausthal-Zellerfeld

Landkreis Goslar - Harz

Tel.: +49 (0) 53 29 - 69 09 000
Fax: +49 (0) 53 29 - 69 09 001

www.vsc-assekuranz-makler.de
E-Mail: Kontaktformular

 

Versicherungsvergleiche für Prämiensparer und oder leistungsbewußte Verbraucher bundesweit über das Internet

Versicherungsmakler nach § 34d
Reg.nr: D-33BS-Y37NQ-45
Eingetragene Marke ® 30 2015 108 4605



Vor-Ort Service Clausthal-Zellerfeld
Adolph-Roemer-Str. 18
38678 Clausthal-Zellerfeld - Landkreis Goslar

Mo.- Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr
Di. und Do. von 16:00 bis 18:00 Uhr
Und nach Vereinbarung

Folgen Sie uns