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Geltendmachung der Invalidität oder Leistungen der Unfallpolice

Bei der Unfallversicherung Leistung beantragen heißt auch Geltend machen Sie teilen dem Versicherer mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen

Fristen einhalten gilt ganz besonders bei der Geltendmachung von Leistungen der privaten Unfallversicherung

Allgemeine Fristen zur Geltendmachung einer Invaliditätsleistung:

  • 36 Monaten nach dem Unfall schriftlich bei Unfallversicherer geltend machen
  • Übergangsleistungen:
    • Sie teilen dem Versicherer mit, dass Sie von einer körperlichen Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen 

Die Geltendmachung einer vorliegenden oder möglichen Invalidität in Bezug auf eine private Unfallversicherung erfordert eine fristgerechte Meldung beim Unfallversicherer. Es macht, als Sinn auch bei dem Verdacht des Vorliegens einer Invalidität den Versicher von diesem Umstand schriftlich in Kenntnis zu setzten, also mögliche Ansprüche geltend zu machen, damit keine Fristen versäumt werden. Man muss wissen und beachten, dass das geltend Machen einer Leistung aus der privaten Unfallversicherung für viel Leistungspunkte der Police gilt. So werden Übergangsleistungen oder Tagegelder natürlich nur gezahlt, wenn der Unfallversicherer auch Kenntnis davon hat, dass ein Leistungsanspruch besteht. Also gemäß dem Motto "Melden macht frei", was für den Versicherungsnehmer bedeutet er muss alles Geltend machen, sollten Sie im Schadensfall einen engen Kontakt mit Ihren Unfallversicherer halten, um keine Fristen zu versäumen!

* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!

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