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Genesungsgeld folgt zumeist dem Unfall-Krankenhaustagegeld

Genesungsgeld folgt auf Unfall-Krankenhaustagegeld und wird für die Dauer eines unfallbedingten Krankenhausaufenthalts vertragsbedingt gezahlt

Genesungsgeld folgt Unfallkrankenhaustagegeld

Voraussetzung für die Leistung eines Genesungsgeldes:

Die Versicherte Person:

  • Ist nach einer unfallbedingten Krankenhausbehandlung entlassen worden
  • Musste sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen OP unterziehen*

Das Genesungsgeld wird gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die wir Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt wurde erstattet!*

Genesungsgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die nach dem Ende des Unfall-Krankenhaustagegeldes bei einigen Unfalltarifen gezahlt wird. Diese Leistung hilft bei der Deckung von Kosten während der Genesungszeit nach einem Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalls. Das Unfall-Krankenhaustagegeld wird täglich gezahlt, solange der Versicherte nach einem Unfall im Krankenhaus behandelt wird. Im Anschluss an die stationäre Heilbehandlung kann die Leistung des Genesungsgeldes erfolgen. Eine Unfallversicherung bietet umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie umfasst Leistungen wie Invaliditätszahlungen, Todesfallentschädigung, Behandlungskostenübernahme und zusätzliche Zahlungen wie Genesungsgeld und Unfall-Krankenhaustagegeld, um den Versicherten umfassend abzusichern.

* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!

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