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Gliedertaxe wichtiger Leistungsfaktor bei Unfallpolicen

Die „Gliedertaxe“ ist ein wichtiges Element in der Unfallversicherung sie legt fest wieviel Entschädigung bei welcher Beeinträchtigung in % erfolgt

Wie funktioniert die Gliedertaxe?

Festlegung der Invaliditätsgrade: Die Gliedertaxe listet verschiedene Körperteile und Sinnesorgane auf und ordnet jedem einen spezifischen Prozentsatz der Invalidität zu. Dieser Prozentsatz repräsentiert den Grad der Beeinträchtigung, der diesem Körperteil oder Sinnesorgan zugeschrieben wird. Zum Beispiel könnte der Verlust eines Auges in der Gliedertaxe mit 50% Invalidität bewertet werden.

Einige typische Bewertungen in der Gliedertaxe könnten sein:Verlust eines Armes im Schultergelenk: 70%; Verlust eines Beines oberhalb des Knies: 70%;  Verlust eines Zeigefingers: 10%. (Mustergliedertaxe)

Berechnung der Entschädigung: Im Falle eines Unfalls, der zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, wird der entsprechende Prozentsatz angewendet, um die Auszahlung zu berechnen. Wenn also eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart ist und die Gliedertaxe den Verlust eines Auges mit 50% bewertet, würde die Auszahlung 50.000 Euro betragen. Ein Koch sollte nun darauf achten, dass die Gliedertaxe auch seinen Geruchs- und Geschmackssinn ausreichend berücksichtigt!

* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!

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Mustergliedertaxe

Geschädigter Körperteil - 100% ohne Mitwirkungsanteil Prozent
Arm 70%
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65%
Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60%
Hand 55%
Daumen 20%
Zeigefinger 10%
anderer Finger 5%
Bein über Mitte des Oberschenkels 70%
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60%
Bein bis unterhalb Knie 50%
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45%
Fuß 40%
große Zehe 5%
andere Zehe 2%
Auge 50%
Gehör auf einem Ohr 30%
Geruchssinn 10%
Geschmackssinn 5%

 

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