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Helmklausel - Helmbonus bei Nutzung eines Helmes

Helmbonus: Unfallversicherung erhöht Invaliditätsleistung um xx %, wenn bei Unfall ein handelsüblicher Helm oder Airbag-Helm getragen wurde

Helmbonus - Leistungserhöhung bei vorbildlichem Handeln

Verletzt sich de versicherte Person bei folgenden Tätigkeiten:

  • Fahrrad-, Pedelec-, E-Bike-, E-Scooter- oder Rollerfahren, Ski- oder Snowboardfahren, Rodeln
  • Inlineskaten, Kickboard-, Rollschuh- sowie Skate-, Snake- oder Streetboardfahren
  • Kitesurfen, Wakeboardfahren, Windsurfen oder Wellenreiten, Reiten

Und trägt dabei einen Helm, kann bei einer guten Unfallversicherung mit einer Leistungsbelohnung - Helmbonus rechnen!

Der Helmbonus, auch bekannt als Helmklausel, tritt in Kraft, wenn die versicherte Person durch einen Unfall eine Kopfverletzung (Verletzungen der Augen und Ohren sind können diesen gleichgestellt sein) erleidet. In diesem Fall erhöht die private Unfallversicherung die Grundsumme für die Invaliditätsleistung um 25 %, wenn ein Helm getragen wurde und die Kopfverletzung hierdurch geringer ausfiel. Die Erhöhung der Invaliditätsleistung wird in den Versicherungsbedingungen über die Helmklausel zumeist auf eine Maximalsumme begrenzt. Für Kinder kann die beschriebene Leistung auch bei der Benutzung von Laufrädern oder beim Transport im Fahrradkindersitz gelten.

* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!

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