Folgen von Insektenstichen als Leistungsgrund - Unfallpolice
Infektionen als Folge von Insektenstiche oder Insektenbisse z.B. Biss einer Zecke gelten bei einer guten privaten Unfallversicherung als mitversichert
Infektionskrankheiten als Folge eines Zeckenbisses gelten als mitversichert
Zeckenbisse und die daraus resultierenden Folgen können unter bestimmten Umständen von einer privaten Unfallversicherung abgedeckt sein. Die Abdeckung hängt von den Bedingungen der jeweiligen Unfallversicherungspolice ab.
Folgen des Zeckenbisses: Besonders relevant wird die Versicherung, wenn der Zeckenbiss zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden führt, wie z.B. Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Wenn durch den Zeckenbiss eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung entsteht (Invalidität), kann die Unfall-Versicherung einspringen.
Um eine Leistung aus der Unfallpolice zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass der Zeckenbiss zur gesundheitlichen Beeinträchtigung geführt hat!
Beim Leistungsvergleich einer Unfallversicherung sollte man auf die Mitversicherung von Insektenstichen und -bissen achten. Wichtig sind die Definition eines Unfalls, die Invaliditätsleistungen bei bleibenden Schäden, das Krankenhaustagegeld bei Komplikationen, Übergangsleistungen bei vorübergehenden Beeinträchtigungen sowie die Todesfallleistung. Zudem sind die Abdeckung von Infektionskrankheiten durch Insektenstiche, wie Borreliose oder FSME, und die Kostenübernahme für kosmetische Operationen relevant. Prüfen Sie auch Ausschlüsse und Wartezeiten sowie die Verfügbarkeit von Zusatzleistungen. Ein Versicherungsvergleich für Unfallversicherungen zeigt Ihnen, welche Versicher diese gerade für draußen spielende Kinder besonders wichtig sind.
* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!
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