+49 (0) 53 29 - 69 09 000

MO. - DO. 8 - 12 und 14 - 18 | FR. 8 - 12 UHR

Invalidität als Leistungsgrundlage der Unfallpolice

IInvalidität bezeichnet einen dauerhaften physischen oder psychischen Zustand, der zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit führt

Voraussetungen zur Anerkennung der Invalidität bei der priaten Unfallversicherung

Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Invalidität in der Unfallversicherung variieren je nach Versicherungsvertrag und nationalem Recht. Allgemein umfassen sie:

  1. Dauerhaftigkeit: Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich langfristig oder lebenslang bestehen.
  2. Medizinische Bestätigung: Ein Arzt muss die Invalidität diagnostizieren und bestätigen.
  3. Kausalität: Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Invalidität bestehen.

Bewertung der Invalidität: In der Unfallversicherung wird oft ein sogenannter Invaliditätsgrad ermittelt. Dieser Grad gibt in Prozent an, wie stark die Leistungsfähigkeit durch die Invalidität eingeschränkt ist.

Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Die Leistungsgrundlage der Entschädigungen ist die Anerkennung der Invalidität. Bei Invalidität und übernimmt Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitation. Durch die Festlegung eines Invaliditätsgrades wird die Höhe der Leistungen bestimmt. Je höher der Invaliditätsgrad, desto größer die Unterstützung durch die Versicherung.

* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!

Weitere nützliche Versicherungsprodukte als Ergänzung zur privaten Unfallversicherung

Krankenhauszusatzversicherung online Leistungsvergleich machen

Es gibt Krankheiten, da hilft auch der beste Heilpraktiker nicht weiterer. Eine Krankenhauszusatzpolice macht Sie zum Privatpatient im Krankenhaus. Weiterlesen >>>

Zu finanziellen Absicherung der Arbeitskraft kommt man an einer Berufsunfähigkeitsversicherung einfach nicht vorbei, aber es gibt auch andere Wege, die nicht so viel kosten.

Eine Arbeitskraftabsicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann durch kein anderes Produkt ersetzt werden. Weiterlesen >>>

 

Anbieter

VSC Assekuranz-Makler®
UG (haftungsbeschränkt)
Unter den Birken 14
38707 Schulenberg | Clausthal-Zellerfeld

Landkreis Goslar - Harz

Tel.: +49 (0) 53 29 - 69 09 000
Fax: +49 (0) 53 29 - 69 09 001

www.vsc-assekuranz-makler.de
E-Mail: Kontaktformular

 

Versicherungsvergleiche für Prämiensparer und oder leistungsbewußte Verbraucher bundesweit über das Internet

Versicherungsmakler nach § 34d
Reg.nr: D-33BS-Y37NQ-45
Eingetragene Marke ® 30 2015 108 4605



Vor-Ort Service Clausthal-Zellerfeld
Adolph-Roemer-Str. 18
38678 Clausthal-Zellerfeld - Landkreis Goslar

Mo.- Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr
Di. und Do. von 16:00 bis 18:00 Uhr
Und nach Vereinbarung

Folgen Sie uns