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Invalidität als Leistungsgrundlage der Unfallpolice

IInvalidität bezeichnet einen dauerhaften physischen oder psychischen Zustand, der zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit führt

Voraussetungen zur Anerkennung der Invalidität bei der priaten Unfallversicherung

Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Invalidität in der Unfallversicherung variieren je nach Versicherungsvertrag und nationalem Recht. Allgemein umfassen sie:

  1. Dauerhaftigkeit: Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich langfristig oder lebenslang bestehen.
  2. Medizinische Bestätigung: Ein Arzt muss die Invalidität diagnostizieren und bestätigen.
  3. Kausalität: Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Invalidität bestehen.

Bewertung der Invalidität: In der Unfallversicherung wird oft ein sogenannter Invaliditätsgrad ermittelt. Dieser Grad gibt in Prozent an, wie stark die Leistungsfähigkeit durch die Invalidität eingeschränkt ist.

Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Die Leistungsgrundlage der Entschädigungen ist die Anerkennung der Invalidität. Bei Invalidität und übernimmt Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitation. Durch die Festlegung eines Invaliditätsgrades wird die Höhe der Leistungen bestimmt. Je höher der Invaliditätsgrad, desto größer die Unterstützung durch die Versicherung.

* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!

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