Kosmetische Operationen durch Unfallpolice abgesichert
Kosmetische Operationen zur Wiederherstellung nach Unfällen umfassen auch Mund- und Kieferbereich - vereinzelt Brustrekonstruktionen nach Brustkrebs
Kosmetische Operationen nach einem Unfallereignis
Folgende Leistungen können in einer privaten Unfallpolice unter dem Punkt "Kosmetische Operationen" enthalten sein:
- Zahnbehandlungs-, Zahnlabor- und Zahnersatzkosten nach Zahnbeschädigung oder Verlust nach einem Unfall
- Kosmetische OP´s nach Unfall
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten bei kosmetischer OP
- Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus
- Kosten für medizinisch notwendige Hilfs- und Heilmittel
Kosmetische Operationen, auch ästhetische Chirurgie genannt, zielen darauf ab, das äußere Erscheinungsbild einer Person nach einem Unfall wider herzustellen. Eine private Unfallversicherung bietet dabei zusätzliche Sicherheit. Sie deckt nicht nur die unmittelbaren medizinischen Kosten eines Unfalls, sondern kann auch für kosmetische Operationen aufkommen, wenn diese infolge eines Unfalls notwendig werden. Dies ist besonders wichtig, da solche Eingriffe teuer sein können und nicht immer von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden. Die private Unfallversicherung hilft, finanzielle Belastungen zu mindern und ermöglicht es den Versicherten, sich auf ihre Genesung und das Erreichen eines optimalen ästhetischen Ergebnisses zu konzentrieren. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Bedingungen der Versicherungspolice zu überprüfen, um sicherzustellen, dass kosmetische Operationen tatsächlich abgedeckt sind.
* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!
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