Kostenbeteiligung an Hilfsmitteln aus der Unfallversicherung
Hilfsmittel und behinderungsbedingte Mehraufwendungen, um die Lebensqualität zu verbessern, können durch die Unfallversicherung abgedeckt sein.
Zuschüsse oder die volle Bezahlung von Hilfsmitteln aus der Unfallversicherung
Die Kostenübernahme von geeigneten Hilfsmittel, wie z.B. Rollstuhl, Rollator, Arm- oder Beinprothesen, Hörgeräte, Gehhilfen, Orthesen liegt nach einem Unfall eigentlich in der Verantwortung der Krankenkassen oder des Sozialversicherungsträgers oder der entsprechenden Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Kommt es war, dass von genannten Ersatzpflichtigen die Leistung der Hilfsmittel verweigert wird, lohnt sich ein Blick in Ihre Unfallversicherungsbedingungen unter den Punkt:
- Hilfsmittel
- Behinderungsbedingte Mehraufwendungen - Behinderungsbedingte Kosten
Die Kostenerstattung für Hilfsmittel ist in den Unfallversicherungstarifen der einzelnen Unfallversicherer unterschiedlich geregelt. Zum einen wird in den Bedingungen lediglich von einer Beratung zu Hilfsmitteln gesprochen. Und zum anderen werden tatsächliche Kostenbeteiligungen an Hilfsmitteln angeboten. Die Leistungshöhen an der Beteiligung von Hilfsmitteln sind auch unterschiedlich hoch. Was noch zu beachten ist, betrifft den Anspruch auf Leistung. In den vielen Unfallpolicen wird von einer Frist von "innerhalb 3 Jahren" gesprochen. Wir haben aber auch Fristen von "innerhalb von 5 Jahren" gefunden.
* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!
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