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Krankenhaustagegeld bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt

Krankenhaustagegeld bei unfallbedingten medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt - einer ambulanten chirurg. OP nach Unfall mit mind. x Tage AU

Kankenhaustagegeld als Folge eines Unfallereignisses

Eine Leistung des Krankenhaustagegeldes erfolgt bei vielen Unfallversicherungspolicen, wenn sich die versicherte Person aufgrund eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung begeben muss. Ferner wird bei einigen Tarifen ein Krankenhaustagegeld gezahlt, wenn sich die Person einer unfallbedingten ambulante chirurgische Operation unterziehen muss und für mindestens x Tagen arbeitsunfähig ist.

Die Leistung muss mit Aufnahme- und Entlassungsbericht beantragt werden oder im Fall der ambulanten OP mit Attest / AU - Arbeitsunfähigkeitsbestätigung!

Das Unfall-Krankenhaustagegeld in einer Unfallversicherung wird gezahlt, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls entweder einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung unterzogen wird oder sich einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht, die sie für mindestens "X" aufeinanderfolgende Tage ununterbrochen und vollständig in ihrer Berufsausübung beeinträchtigt. Wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war, wird die allgemeine Arbeitsfähigkeit als Maßstab genommen. Kuraufenthalte oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung. Die Höhe und Dauer der Krankenhaustagegeldleistung umfassen die Zahlung des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung.

x = Die Karrenzzeiten können variieren!

* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!

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