Krebsgeld - Sofortleistung bei Krebserkrankungen der UV-Police
Krebsgeld als eine Sofortleistung bei Krebserkrankungen im Rahmen einer Unfallversicherung - Krebs ist eigentlich eine Krankheit und somit kein Unfall
Krebsgeld im Rahmen der privaten Unfallversicherung: Sofortleistung bei schweren Krankheiten.
Wenn die Option "Krebsgeld" in Ihrer Police eingeschlossen ist, wird im Falle einer Erstdiagnose des Krebses einer der im Vertrag spezifizierten schweren Krankheiten während der Laufzeit des Vertrages eine sofortige Auszahlung in Höhe der im Versicherungsschein festgelegten Summe gewährt. Es gelten Wartezeiten gemäß Unfallversicherungsbedingungen des Unfallversicherungsanbieters.
Achtung hier können Fristen nach diagnostizierten der Krebserkrankung gelten - notwendige Unterlagen: Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen!
Die private Unfallversicherung mit der Option "Krebsgeld" bietet eine Sofortleistung, wenn während der Vertragslaufzeit eine Erstdiagnose einer der folgenden schweren Krebserkrankungen gestellt wird: Brustkrebs, Hodenkrebs, Gehirntumor, Gebärmutterhalskrebs, Eierstockkrebs, akute myeloische oder lymphatische Leukämie, multiples Myelom, malignes Lymphom und Morbus Hodgkin. Diese Leistung "das Krebsgeld" wird direkt nach der Diagnose ausbezahlt und soll den Versicherten finanziell unterstützen, um die mit der Behandlung verbundenen Kosten und Herausforderungen zu bewältigen.
* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!
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