Pflegegeld - Pflegetagegeld - private Unfallversicherung
Das Pflegetagegeld soll die finanzielle Belastung mindern, die durch die Notwendigkeit langfristiger Pflege nach einem Unfall entsteht
Pflegegeld als Leistung der privaten Unfallvorsorge
Voraussetzung für die Erbringung der Pflegegeldleistung:
Die versicherte Person wird durch einen Unfall pflegebedürftig und es wird ihr mindestens der Pflegegrad 2 im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung zuerkannt.
Achtung, die Leistungsdauer und die Leistungshöhe über die Unfallpolice ist oft begrenzt!
Das Pflegetagegeld in der Unfallversicherung ist eine spezielle Leistung, die dazu dient, die zusätzlichen Kosten zu decken, die bei Bedarf an häuslicher oder professioneller Pflege nach einem Unfall entstehen. Diese Leistung ist besonders wichtig, wenn durch den Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung verursacht wird, die eine kontinuierliche Pflege erfordert.
* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!
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