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Unfallversicherung: Schädigung bei Sonnenbrand - Sonnenstich

Definition von Unfall in der privaten Unfallversicherung: Gesundheitsschädigung durch Sonnenbrand oder Sonnenstich können mitversichert sein.

Sonnenbrand als Unfallursache - private Unfallvorsorge?

Sonnenbrand als Unfallursache klingt zunächst merkwürdig, wenn man sich die Definition des Unfallbegriffes anschaut. Fakt ist aber, es kann Situationen geben, bei denen sich die versicherte Person gar nicht gegen einen Sonnenbrand wehren kann. Zum Beispiel bei:

  • Bewusstseinsstörung z.B. nach Unfall oder Sonnenstich
  • Unfälle mit einer Seilbahn, wo die Gondel ohne Sonnenschutz stundenlang in der Sonne hängt
  • Anderer Ereignisse, bei den sich die versicherte Person nicht selbt aus der Sonne entfernen kann

In der privaten Unfallversicherung kann ein Sonnenbrand als Unfallursache anerkannt werden, wenn er zu erheblichen bleibenden Gesundheitsschäden führt. Dazu gehören Folgeschäden wie schwere Hautverbrennungen, dauerhafte Pigmentstörungen oder Hautkrebs. Voraussetzung für die Leistung der Unfallversicherung ist, dass der Sonnenbrand als plötzliches und unfreiwilliges Ereignis eingestuft wird. Die versicherte Person sollte nachweisen können, dass der Sonnenbrand nicht durch vorsätzliches Verhalten verursacht wurde. Bei Anerkennung des Sonnenbrands als Unfallursache übernimmt die Unfall-Versicherung die Kosten für notwendige Behandlungen und eventuell entstehende Rehabilitationsmaßnahmen, um die Gesundheit der versicherten Person wiederherzustellen.

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