+49 (0) 53 29 - 69 09 000

MO. - DO. 8 - 12 und 14 - 18 | FR. 8 - 12 UHR

Unfallversicherung: Schädigung bei Sonnenbrand - Sonnenstich

Definition von Unfall in der privaten Unfallversicherung: Gesundheitsschädigung durch Sonnenbrand oder Sonnenstich können mitversichert sein.

Sonnenbrand als Unfallursache - private Unfallvorsorge?

Sonnenbrand als Unfallursache klingt zunächst merkwürdig, wenn man sich die Definition des Unfallbegriffes anschaut. Fakt ist aber, es kann Situationen geben, bei denen sich die versicherte Person gar nicht gegen einen Sonnenbrand wehren kann. Zum Beispiel bei:

  • Bewusstseinsstörung z.B. nach Unfall oder Sonnenstich
  • Unfälle mit einer Seilbahn, wo die Gondel ohne Sonnenschutz stundenlang in der Sonne hängt
  • Anderer Ereignisse, bei den sich die versicherte Person nicht selbt aus der Sonne entfernen kann

In der privaten Unfallversicherung kann ein Sonnenbrand als Unfallursache anerkannt werden, wenn er zu erheblichen bleibenden Gesundheitsschäden führt. Dazu gehören Folgeschäden wie schwere Hautverbrennungen, dauerhafte Pigmentstörungen oder Hautkrebs. Voraussetzung für die Leistung der Unfallversicherung ist, dass der Sonnenbrand als plötzliches und unfreiwilliges Ereignis eingestuft wird. Die versicherte Person sollte nachweisen können, dass der Sonnenbrand nicht durch vorsätzliches Verhalten verursacht wurde. Bei Anerkennung des Sonnenbrands als Unfallursache übernimmt die Unfall-Versicherung die Kosten für notwendige Behandlungen und eventuell entstehende Rehabilitationsmaßnahmen, um die Gesundheit der versicherten Person wiederherzustellen.

* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukten enthalten sein!

Weitere nützliche Versicherungsprodukte als Ergänzung zur privaten Unfallversicherung

Krankenhauszusatzversicherung online Leistungsvergleich machen

Es gibt Krankheiten, da hilft auch der beste Heilpraktiker nicht weiterer. Eine Krankenhauszusatzpolice macht Sie zum Privatpatient im Krankenhaus. Weiterlesen >>>

Zu finanziellen Absicherung der Arbeitskraft kommt man an einer Berufsunfähigkeitsversicherung einfach nicht vorbei, aber es gibt auch andere Wege, die nicht so viel kosten.

Eine Arbeitskraftabsicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann durch kein anderes Produkt ersetzt werden. Weiterlesen >>>

 

Anbieter

VSC Assekuranz-Makler®
UG (haftungsbeschränkt)
Unter den Birken 14
38707 Schulenberg | Clausthal-Zellerfeld

Landkreis Goslar - Harz

Tel.: +49 (0) 53 29 - 69 09 000
Fax: +49 (0) 53 29 - 69 09 001

www.vsc-assekuranz-makler.de
E-Mail: Kontaktformular

 

Versicherungsvergleiche für Prämiensparer und oder leistungsbewußte Verbraucher bundesweit über das Internet

Versicherungsmakler nach § 34d
Reg.nr: D-33BS-Y37NQ-45
Eingetragene Marke ® 30 2015 108 4605



Vor-Ort Service Clausthal-Zellerfeld
Adolph-Roemer-Str. 18
38678 Clausthal-Zellerfeld - Landkreis Goslar

Mo.- Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr
Di. und Do. von 16:00 bis 18:00 Uhr
Und nach Vereinbarung

Folgen Sie uns