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Todesfallleistung infolge des Unfalltodes: Versicherten Person

In der Unfallpolice ist die Todesfallleistung eine wichtige finanzielle Unterstützung der Hinterbliebenen im Fall des Unfalltodes der versicherten Person

Leistung der privaten Unfallversicherung bei Unfalltod

In der Unfallversicherung ist die Todesfallleistung eine wichtige Komponente, die den Hinterbliebenen eines Versicherten finanzielle Unterstützung im Falle seines Todes durch einen Unfall bietet. Dabei müssen bestimmte Meldefristen eingehalten werden, um den Anspruch auf die Leistung nicht zu gefährden. Die doppelte Todesfallsumme kann zur Leistung kommen, wenn durch ein Unfallereignis beide versicherten Elternteile ums leben kommen!

Wichtige Meldefristen: Sofortige Meldung: Der Unfall, der zum Tod geführt hat, muss in der Regel unverzüglich, meistens innerhalb von 48 Stunden, der Versicherung gemeldet werden. Dies dient der ersten Information und Einleitung weiterer Schritte.

Die Todesfallleistung einer privaten Unfallversicherung wird ausgezahlt, wenn der Versicherte aufgrund von Bewusstseinsstörungen durch einen Unfall verstirbt, und zwar innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Unfalltag. Die Todesfallleistung kommt ebenfalls zur Anwendung, wenn der Versicherte nach einem Schiffsunglück, einem Luftfahrzeugunfall oder in anderen Situationen, die unter das Verschollenheitsgesetz fallen und üblicherweise lebensgefährlich sind, rechtswirksam für tot erklärt wird. Diese Regelung bietet den Hinterbliebenen finanzielle Sicherheit unter spezifischen und tragischen Umständen.

Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!

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