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Unfallrente - 40/90 je nach Unfallversicherungsvertrag

Eine Unfallrente aus einer privaten Unfallversicherung wird gezahlt wenn der Versicherte dauerhaft einen gewissen Grad der Invalidität erreicht hat

Unfallrente in der privaten Unfallversicherung

  • Invalidität: Die Unfallrente wird ausgezahlt, wenn ein festgelegter Grad der Invalidität durch einen Unfall erreicht wird. Der Grad der Invalidität wird durch einen Gutachter festgestellt.
  • Höhe der Rente: Die Höhe der monatlichen Unfallrente hängt vom vereinbarten Versicherungsschutz ab. In der Regel kann der Versicherte bei Vertragsabschluss die gewünschte Rentenhöhe wählen.
  • Leistungsdauer: Die Unfallrente wird in der Regel lebenslang gezahlt, kann aber auch auf eine bestimmte Dauer begrenzt sein, je nach Vertragsbedingungen.

Die Unfallrente in der privaten Unfallversicherung richtet sich nach dem Grad der Invalidität, der durch einen Unfall verursacht wurde. Hier sind einige Details zu den Unfallrenten bei verschiedenen Invaliditätsgraden, insbesondere 50% und 90%. Die Leistung der Unfallrente erfolgt ab 50% in der vereinbarten Höhe und wird bei einigen Unfallversicherungstarifen ab einem Invaliditätsgrad von 90% verdoppelt.

* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!

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