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Zahnersatz nach Unfallschaden versichert über kosmetische OP

Zahnersatz nach Unfallschaden: In der privaten Unfallversicherungen oft über kosmetische OP mitversichert. Achtung: Nicht jeder Zahn wird ersetzt!

Zahnersatzleistung nach unfallbedingter Schädigung der Zähne - des eventuell vorhandenen Zahnersatzes

Wer eine gute Unfallversicherung sucht, sollte auch auf die Leistungen für Zahnersatz achten, die im Fall eines Unfallschadens entstehen können. Je nach Unfallversicherer werden folgen Kosten für Zahnersatz übernommen:

  • Mitversicherung der Zahnersatzkosten für Front und Eckzähne
  • Bessere Leistung, Mitversicherung aller Zähne, die durch das Unfallereignis geschädigt werden
  • Verblendungen - Zahnfarbene Zähne werden häufig nur im Bereich der Lachline erstattet!
  • ACHTUNG: Mitversichert sollte auch der vorhandene Zahnersatz sein!

Zahnersatz nach Unfallschaden: Benötigt die versicherte Person einer privaten Unfallversicherung eine kosmetische Operation, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds nach einem Unfall zu korrigieren, sind bei einigen Unfallversicherungspolicen sowohl natürliche Zähne als auch fester Zahnersatz (wie Brücken, Implantate, Kronen und Inlays) versichert. Viele Unfallversicherer schließen jedoch herausnehmbaren Zahnersatz, darunter Geschiebeprothesen, Klammerprothesen, Teleskopprothesen und Vollprothesen, von der Deckung aus. Die Unfall-Versicherung übernimmt häufig die Kosten für kosmetische Operationen, einschließlich Zahnbehandlungskosten oder die Kosten für unfallbedingt notwendigen Zahnersatz für natürliche Front- und Eckzähne, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Gute Unfallversicherungstarife sichern den gesamten Zahnbestand ab! Um sich vor finanziellen Schäden zu schützen, sollten Sie vor der Behandlungsmaßnahme dem Unfallversicherer einen Kostenvoranschlag oder Heil und Kostenplan zusenden, damit Sie bei der Erstellung des Zahnersatzes nicht auf Kosten sitzen bleiben!

* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!

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