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Zeckenbiss: Unfallursache nicht bei günstiger Versicherung

Zeckenbiss und die daraus resultirerende Folgen wie z.B. eine Sepsis, Borreliose oder FSME gelten nicht bei jeder Unfallpolice als Leistungsauslöser

Zeckenbisse sowie folgende Infektionskrankheiten nicht bei jeder Unfallpolice mitversichert

Die Versicherung von Zeckenbissen, insbesondere im Rahmen einer Unfallversicherung, kann eine wichtige Rolle spielen, um finanzielle Unterstützung bei gesundheitlichen Folgen eines Zeckenbisses zu erhalten

Weitere Policen, welche die Folgen eines Zeckenbisses mitversichern:

  • Private Zusatzversicherung fürs Krankenhaus
  • Ambulante Zusatzversicherung

Die Versicherung von Zeckenbissen, insbesondere durch eine Unfallversicherung, bietet wichtigen Schutz bei gesundheitlichen Folgen. Wichtig ist, dass die Versicherung Zeckenbisse als Unfallereignis anerkennt. Leistungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen, wie Borreliose oder FSME, sollten abgedeckt sein. Zudem ist Krankenhaustagegeld für stationäre Behandlungen und Übergangsleistungen bei vorübergehenden Beeinträchtigungen relevant. Eine Todesfallleistung im schlimmsten Fall sollte ebenfalls eingeschlossen sein. Achten Sie auf die Abdeckung von Infektionskrankheiten und die Übernahme von Behandlungskosten. Prüfen Sie die Bedingungen auf Ausschlüsse und Wartezeiten und informieren Sie sich über Zusatzbausteine, die speziell für Zeckenbisse gelten. Ein sorgfältiger Vergleich der Unfallversicherungsbedingungen sichert umfassenden Schutz.

* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!

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